Der Helm schützt bei Unfällen
Fahren ohne Licht oder Telefonieren beim Fahren sind häufigste Vergehen von Radlern.
BEZIRK VÖLKERMARKT (emp). In 20 von 160 Verkehrsunfällen mit Personenschäden im Vorjahr im Bezirk Völkermark waren Radfahrer involviert. "Das bedeutet, bei jedem achten Unfall", erklärt Völkermarkts Bezirkspolizeikommandant Klaus Innerwinkler.
"Heuer ist der Anteil rückläufig, vor allem wegen des oftmals schlechten Wetters." So ereigneten sich von Jänner bis Ende Juli 69 Verkehrsunfälle im Bezirk. "An sechs Unfällen waren Radfahrer beteiligt", sagt Innerwinkler. Zu den häufigsten Vergehen zählen das Fahren ohne ausreichende Beleuchtung bzw. überhaupt ohne Licht, das Fahren am Gehsteig in Längsrichtung und die Nutzung des Handys während der Fahrt – ohne Freisprecheinrichtung.
"Hinzu kommen freihändig fahren, das Anhängen des Rads an ein anderes Fahrrad, um sich ziehen zu lassen oder das Mitführen von Hunden an der Leine", informiert Innerwinkler. Radfahrer müssen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen, "außer es gibt einen Radweg, Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen." Nicht erlaubt ist übrigens das Fahren auf Autobahnen und Autostraßen. Weiters sind die Vorrangbestimmungen zu beachten. "Das heißt, die Verkehrszeichen Halt und Vorrang geben gelten auch für Radfahrer", so Innerwinkler. Außerdem haben Fußgänger auf einem Schutzweg immer Vorrang.
Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gilt die Helmpflicht. "Aber nicht nur für Kinder, die selbst fahren, sondern auch für diese, die in einem Fahrradanhänger oder direkt auf dem Rad mitgeführt werden", erklärt Innerwinkler.
Nicht nur Auto-, auch Radfahrer müssen sich an die Alkoholbestimmungen halten. "Ab 0,8 Promille reichen die Geldstrafen von 800 bis 5.900 Euro, abhängig vom Alkoholisierungsgrad."
ZUR SACHE
Auf einen Blick: Rechte und Pflichten für Radfahrer
Erlaubt ist
das Fahren auf der Fahrbahn, Radwegen und Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen
Erlaubt ist
Nebeneinander fahren nur auf Radwegen, in Wohnstraßen, auf allen anderen Straßen nur bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern
Nicht erlaubt ist
während des Fahrens das Telefonieren mit dem Handy (nur mit Freisprecheinrichtung), SMS schreiben, usw.
Nicht erlaubt ist
freihändig fahren, Fahren auf Schutzwegen bzw. Zebrastreifen
Nicht erlaubt ist
betrunken Radfahren (Promillegrenze 0,79, ab 0,8 drohen hohe Strafen!)
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