Corona-Virus
Verordnung für Bezirk Völkermarkt ist da
Nun gibt es auch Infizierte in einem Altenwohnheim im Bezirk Völkermarkt. Die Verordnung, die ab Montag um 0 Uhr gilt, ist eingetroffen.
KÄRNTEN. Nachdem der Bezirk Völkermarkt nun auf Orange geschaltet wurde, sind neue Maßnahmen notwendig, die entsprechende Verordnung ist da. Sie gilt ab Montag um 0 Uhr.
Das Betreten von Kindergärten und Kindertagesstätten ist nur noch mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt (Bringen und Holen der Kinder). MNS-Pflicht gilt im Umkreis von 100 Metern um Kindergärten und Kindertagesstätten. Für betriebsfremde Personen ist das Betreten eines Kindergartens verboten. Kinder sollten gestaffelt gebracht und abgeholt werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden.
Das gilt für Events
Ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 40 Personen im Freiluftbereich untersagt. Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 1.000 Personen im Freiluftbereich sind ebenfalls verboten.
Ist eine Sportveranstaltung beendet, muss man die Sportstätte verlassen, Kantinen müssen mit dem Schlusspfiff geschlossen werden.
Altenwohnheim im Bezirk Völkermarkt betroffen
Der Cluster um den Kindergarten Globasnitz wächst. Betroffen ist nun auch ein Altenwohnheim im Bezirk Völkermarkt. Drei Mitarbeiter und eine Bewohnerin sind infiziert. Es konnten bisher 16 Kontaktpersonen der Kategorie 1 ermittelt werden. Sie wurden abgesondert und werden getestet.
Der Amtsarzt hat eine Umgebungsuntersuchung angeordnet, 15 Mitarbeiter und 25 Bewohner des Altenheims sind betroffen. Beide Cluster um die Kindergärten haben somit 55 Betroffene.
Keine weiteren Fälle in St. Veiter Heim
Die Testungen im Pflegeheim im Bezirk St. Veit sind gelaufen. Alle Ergebnisse sind noch nicht da. Von 38 Mitarbeitern gibt es 21 negative Testergebnisse, 17 fehlen noch. Von 137 Bewohnern gibt es derzeit keinen weiteren Fall, 103 Tests liegen vor.
Welche Kindergärten betrifft die Verordnung?
Stadtgemeinde Bleiburg:
- Gartenweg 9
- Bründlweg 6
Gemeinde Diex:
- Diex 167
Marktgemeinde Eberndorf:
- Ost 34, Kühnsdorf
- Kirchplatz 1, Eberndorf
- Bahnstraße 55, Eberndorf
- Bleiburger Straße 11, Eberndorf
Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach:
- Bad Eisenkappel 223, 9135 Bad Eisenkappel
Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg:
- St.Michael ob Bleiburg 110
Gemeinde Gallizien:
- Gallizien 78
Gemeinde Globasnitz:
- Globasnitz 100
Marktgemeinde Griffen:
- Alte Hauptstraße 7
Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See:
- Schulstraße 4, St. Kanzian
- Danicaweg 4, St. Kanzian
Gemeinde Neuhaus:
- Neuhaus 37
Gemeinde Ruden:
- Obermitterdorf 50
Gemeinde Sittersdorf:
- Sittersdorf 70
Stadtgemeinde Völkermarkt:
- Ritzingstraße 31, Völkermarkt
- Haimurg 73, Haimburg
- Schulweg 1, Völkermarkt
- W.-Hauserweg 1, Tainach
- Dorfplatz 12, Tainach
- Joh.H.Pestalozzi Straße 4, Völkermarkt
- Kirchgasse 6, Völkermarkt
- Umfahrungsstaße 18, Völkermarkt
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