Publikum nicht erlaubt
Feuerwehren dürfen Maibäume aufstellen
Das Aufstellen eines Maibaums durch eine beauftragte Firma, durch Gemeindebedienstete oder die Feuerwehren wurde vom Gesundheitsministerium erlaubt.
SÖDING-ST. JOHANN. Gute Post für die weststeirischen Bürgermeister und Feuerwehren. LAbg. Erwin Dirnberger, Präsident des Steirischen Gemeindebundes, ließ beim Gesundheitsministerium nachfragen, ob heuer ein Aufstellen von Maibäumen erlaubt ist, nachdem es dazu zahlreiche Anfragen aus der ganzen Steiermark gegeben hatte.
Tragen von FFP2-Masken
Die Rechtslage besagt, dass das "Maibaum-Aufstellen" mit Publikum als Veranstaltung verboten ist. Das Aufstellen des Maibaums durch eine dazu beauftragte Firma, durch Gemeindebedienstete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder durch die Freiwilligen Feuerwehren ist unter Einhaltung folgender Auflagen möglich: Es müsste zwar zwischen den aufstellenden Personen ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden, doch da zu erwarten ist, dass dieser Abstand beim Aufstellen unterschritten wird, müssen FFP2-Masken getragen werden. Daher steht den Maibäumen im Bezirk Voitsberg nichts mehr im Wege.
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