Vogelgrippe-Verdacht im Nachbarbezirk bestätigt
Bei fünf Schwänen in der Mur bei Kalsdorf wurde das Virus H5N8 am Freitag festgestellt. Die Stallpflicht für Geflügel gilt vorerst für drei Monate.
Nach einer Information der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wurde am Freitag Vormittag bei fünf in der Mur bei Kalsdorf tot aufgefundenen Schwänen Vogelgrippe (Aviäre Influenza Typ A H5/N8) amtlich festgestellt. Aufgrund gehäufter Nachweise von Vogelgrippe im benachbarten Ausland, zuletzt bei Schwänen in Marburg, kommt diese Entwicklung nicht überraschend und bestätigt die Notwendigkeit der zu Wochenbeginn verhängten Stallpflicht für Geflügel in Österreich. Angesichts der möglichen Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe in heimische Geflügelbestände ersucht Gesundheitslandesrat Christopher Drexler alle Geflügelhalter daher dringend, die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Gilt auch für den Bezirk Voitsberg
Am Dienstag wurde die Stallpflicht für Geflügel auf ganz Österreich ausgedehnt.
Der Voitsberger Amtstierarzt Peter Eckhardt hatte am Montag diesbezüglich schon eine Aussendung bekommen, dass innerhalb der Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko folgende Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung, die alle geflügelhaltenden Betriebe, egal ob die Haltung kommerzieller oder privater Natur ist, betreffen, gelten:
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen dauerhaft in Stallungen untergebracht sein, jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, sodass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot jedenfalls ausgeschlossen ist.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen.
- Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
- Es besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vögeln.
Stichprobenartige Kontrollen
"Unser Bezirk ist noch keine Sperrzone, sondern eine Restriktionszone, also eine Art Monitoringzone", sagt Eckhart, der nach Inkrafttreten der Kundmachung stichprobenartige Kontrollen durchführen wird. "Alle zu kontrollieren, ist unmöglich, wir setzen auch auf die Eigenverantwortung der Tierhalter."
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