Online: Das zentrale Kontenregister
Mit 1. 1. 2016 trat die Gesetzesänderung in Kraft, mit der ein zentrales Kontenregister eingeführt wurde. Seit 5. 10. 2016 können nun Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bundesfinanzgericht und die Abgabenbehörden zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Steuer- und Abgabenbetrug auf das Register zugreifen.
Die Banken haben laufend und rückwirkend per 1. 3. 2015 Daten über Sparbücher, Girokonten, Bausparverträge und Wertpapierdepots an das Kontenregister zu melden. Angeführt werden die Kontonummer, der/die Kontoinhaber, die kontoführende Bank sowie der Tag der Kontoeröffnung/Kontoschließung. Auch andere Personen - etwa Zeichnungsberechtigte - sind erfasst. Kontostand und Transaktionsdaten sind jedoch nicht verzeichnet. Will das Finanzamt Einsicht in das Register nehmen, so ist über FinanzOnline der Steuerpflichtige davon zu informieren.
Tipp: Via FinanzOnline kann jeder Steuerpflichtige überprüfen, welche Konten für ihn im Register gelistet sind.
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