Wahlen und ihre „Wahlzuckerl“!
Ein paar Tage vor der Nationalratswahl wurden im Parlament noch Gesetzesänderungen beschlossen, die bei Arbeitgebern zu Belastungen führen werden!
Es kommt die Angleichung von Arbeitern und Angestellten. Dies äußert sich u.a. in der Änderung von Kündigungsfristen sowie bei der Entgeltfortzahlung nach Krankheit und Unfall.
Lehrlinge werden künftig die gesamten Internatskosten vom Lehrberechtigten ersetzt bekommen, dem die Kosten aber auf Antrag aus Mitteln des Insolvenzentgeltfonds erstattet werden.
Das Krankengeld für Selbständige wird nicht mehr ab dem 43. Tag der Erkrankung, sondern ab dem 4. Tag rückwirkend ausbezahlt. Der Krankenstand muss zumindest 43 Tage andauern.
Und auch die Erstattung der AUVA des an erkrankte Arbeitnehmer fortgezahlten Entgelts wird von derzeit 50% auf 75% angehoben.
PS: Die Gebühr für Mietverträge für Wohnräume (1%), die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen werden, entfällt!
Gaedke & Angeringer Steuerberatung GmbH
Elisabethstraße 46
8010 Graz
Tel 0316/327941-0
Fax 0316/327941-2
office@gaedke.co.at
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.