Kein Körberlgeld für Rauchfangkehrer
Ing. Erwin Venus aus der Kernbaumgasse in Wien-Hietzing verstand die Welt nicht mehr, als ihm sein Rauchfangkehrer kürzlich offerierte, bei der Gasheizung eine Messung vornehmen zu müssen. Kostenpflichtig versteht sich. "Nix da! Die Anlage hat ja für fünf Jahre das Pickerl bekommen", zeigte sich der Pensionist verärgert.
"Da will sich offenbar jemand ein Körberlgeld machen und viele ältere Leute werden darauf hereinfallen", wollte Venus via bz andere Betroffene warnen, nachdem er bei einem Anruf bei in Rathaus auch noch dazu falsch informiert worden war.
Ganz so ist es freilich nicht: Wie die bz von der MA 36 - zuständig für Gasfeueranlagen - in Erfahrung bringen konnte, besteht tatsächlich seit Oktober 2012 eine jetzt jährliche Überprüfungspflicht. Zwar nicht nach dem Immissionsgesetz (5-jährliche Abgas-Messung), sehr wohl aber eine "Verbrennungsluft Zufuhr Messung" nach dem Feuerpolizeigesetz. Und das jedes Jahr.
Grund für die Verschärfung des Gesetzes waren die vielen tödlichen Unfälle mit Gasthermen sowie der oft stark verbesserte Wärmeschutz in Häusern und Wohnungen. Da genügt schon ein neues Schallschutzfenster oder eine verbesserte Wärmedämmung, um die Zuluft zum Gasheizgerät zu verringern und damit zur tödlichen Gefahr zu werden.
In der Rauchfangkehrer-Innung beklagt man, dass die neue Vorschrift viel zu wenig bekannt ist. Jetzt vor der neuen Heizperiode hat man damit ein echtes Kommunikationsproblem. "Wir müssen seit Monaten viel mit den Leuten reden, aber die Messung ist vorgeschrieben", erklärt Kurt Schmölz vor der Innung
Zur Klärung: In Wohnhäusern wird die Messung ohnehin über die Betriebskosten verrechnet, in Eigenheimen aber müssen für die Messung eines Gasheizgerätes 22,51 Euro verrechnet werden. Für jedes weitere Heizgerät fallen 6,88 Euro an.
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