Landesgericht Krems
Freispruch für Tierschützer vom Vorwurf der Erpressung
Richtungsweisendes Urteil am Kremser Landesgericht. Ein Tierschützer aus Salzburg und zwei Damen aus dem Bezirk Waidhofen, die sich ebenfalls dem Tierschutz verschrieben haben, waren im Vorjahr im Bezirk Zwettl unterwegs.
Angekettet, abgemagert
Auf einem Gehöft entdeckten sie neben anderen Tieren einen kranken, abgemagerten Husky, der angekettet ein erbarmungswürdiges Dasein fristete.
Um den Hund aus seiner misslichen Lage zu befreien kauften sie nach Debatten mit dem Hundehalterpaar den Husky um 200 Euro.
Kaufvertrag
Auch ein Kaufvertag wurde unterzeichnet und der Hund in ein Tierheim im Bezirk Baden gebracht, wo er seitdem aufgepäppelt wird.
Böse Überraschung
Dann folgte die böse Überraschung. Die Hundehalter hatten Anzeige erstattet. Sie seien von den Tierschützern mit der Androhung die Behörden einzuschalten unter Druck gesetzt worden, um den Deckrüden weit unter Wert herzugeben. Dies bestritten die Tierschützer. Der Hund sei abgemagert, krank und an der Kette gewesen. Zudem sei er als Deckrüde ungeeignet, da er kastriert gewesen sei.
Freispruch
Bei der Verhandlung wurde ein Gutachten präsentiert, das den Wert des kastrierten, kranken Huskys zum Zeitpunkt des Verkaufs an die Tierschützer mit null Euro bezifferte. Die Tierschützer wurden vom Vorwurf der Erpressung und Hehlerei freigesprochen. -Kurt Berger
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