ÖGK unterstützt Unternehmen beim Abbau von Beitragsrückständen
Zahlreiche heimische Unternehmen weisen coronabedingte Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen auf, die nun abgebaut werden müssen.
BEZIRK. Die Basis dafür ist ein zukunftsorientiertes Unterstützungspaket (Zwei-Phasen-Modell), das der Gesetzgeber beschlossen hat und das die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nun zur Ausführung bringt.
Erstes Zahlungsziel 30.06.2021
Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die coronabedingten Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis zum 30.06.2021 zu begleichen sind. Ist dies aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht möglich, gewährt die ÖGK Ratenzahlungen. In einem ersten Schritt ist dies bis 30.09.2022 möglich.
Zahlungsinformation und Beratungsangebot
Die ÖGK verschickte erste Zahlungsinformation. Diese gibt den Unternehmen einen aktuellen Überblick über ihre ausstehenden Beiträge. Dadurch ermöglicht sie eine frühzeitige Planung, wie die coronabedingten Beitragsrückstände unter Berücksichtigung der finanziellen Situation abgebaut werden können. Die ÖGK berät die Betriebe dabei gerne. Eine tagesaktuelle Kontoinformation ist auf dem Kundenportal WEBEKU verfügbar.
Ratenanträge möglich
Ist nach erfolgtem Kassensturz absehbar, dass die ausstehenden Beiträge bis 30.06.2021 nicht zur Gänze beglichen werden können, kann ein Ratenansuchen gestellt werden. Ein elektronischer Antrag steht ab 01.06.2021 in WEBEKU zur Verfügung. Die Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung sind allerdings von Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen – diese Unterstützungsleistungen an die Unternehmen beinhalten ja auch die Sozialversicherungsbeiträge. Sie sind verpflichtend bis zum 15. des auf die Beihilfenzahlung zweitfolgenden Kalendermonates zu entrichten. Erfolgt dies nicht, können Ratenansuchen nicht bewilligt werden.
Auf der Seite der Betriebe
Mehrere Maßnahmenpakete der Bundesregierung haben bislang dazu beigetragen, die heimischen Betriebe bestmöglich in der Pandemie zu unterstützen. Auch die ÖGK steht den Unternehmen seit Beginn der COVID-19-Krise zur Seite – sie hat zum Beispiel bis dato abertausende Stundungsanträge und Ratenvereinbarungen auf unbürokratische Weise im Sinne der Dienstgeber erledigt und wird auch in Zukunft offen sein für Ratenvereinbarungen, die betroffenen Betrieben Erleichterung bringen.
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