Urteil
Schuldspruch für Gift-Jäger
Ein 70-Jähriger wurde am Landesgericht verurteilt. Er soll Greifvögel mit Nervengift getötet haben.
BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. Ein Pensionist und Jäger aus dem Bezirk Waidhofen an der Thaya griff bei der Jagd zu dem verbotenen Nervengift Carbofuran. So soll er 2019 einen Seeadler, einen Mäusebussard, einen Steinmarder sowie einen Fuchs umgebracht haben. Weiters wurde dem 70-Jährigen die Tötung von zwei Steinmardern und einem Uhu im August vergangenen Jahres vorgeworfen.
Bei einer Hausdurchsuchung fanden Beamte in einer Tiefkühltruhe des heute 70-Jährigen mehrere Kadaver. Darüber hinaus wurde auch das besagte Gift gefunden. Der Angeklagte leugnete die Tat: Er habe das verbotene Nervengift von einem Bekannten erhalten, um Schnecken zu bekämpfen. Später wurde jedoch Gift in den Kadavern in der Tiefkühltruhe nachgewiesen. Der Verteidiger des Angeklagten betonte, dass es wohl "lebensfremd" wäre, die vergifteten Tiere in der eigenen Tiefkühltruhe aufzubewahren. "Diese Behauptung ist durch nichts bestätigt worden", betonte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag.
Der Angeklagte soll darüber hinaus mit einer Gitterfalle gejagt haben. Diese kontrollierte er jedoch nicht täglich, woraufhin eine Amsel in der Falle verendet sei. Er habe den Vogel in der Falle übersehen, verteidigte sich der Angeklagte und sprach von "einem kleinen Fehler".
"Ich habe überhaupt keine Zweifel, dass es war wie im Strafantrag angeführt", sagte die Richterin im Rahmen der Urteilsbegründung. Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Schwerwiegend sei gewesen, dass das Carbofuran und die Tiere beim 70-Jährigen gefunden worden waren. Vor allem die unbedingte Geldstrafe sei ein Signal in spezial- und generalpräventiver Hinsicht zugleich: "Das war immer schon so, das haben wir immer schon so gemacht geht heute nicht mehr." Der Verteidiger des Beschuldigten erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Tierschutzorganisationen begrüßen Urteil
„Der Schuldspruch ist ein deutliches Signal und ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln und anderen Wildtieren. Vergiftungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine konsequent zu verfolgende Straftat. Denn sie gehören zu den Haupttodesursachen streng geschützter Arten wie See- oder Kaiseradler in Österreich. Auch für Haustiere sind sie eine tödliche Gefahr“, sagen Christina Wolf-Petre, Artenschutzexpertin des WWF Österreich, und Johannes Hohenegger, Greifvogelexperte von BridLife Österreich.
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