Sekten-Sheriff beantragt dank Gesetzeslücke Asyl - und geht frei
HOLLENBACH/WIEN. Gegen ihn wird wegen schwerer Nötigung, beharrlicher Verfolgung (Stalking) und versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch ermittelt. Er versuchte einen selbst ausgestellten "Haftbefehl" gegen ein Anwältin zu vollstrecken, trägt ein langes Messer am Gürtel und gilt als gefährlich. Dennoch wurde Sekten-Sheriff Terrance O. - einer der Rädelsführer in der OPPT-Bewegung in Hollenbach - frei gelassen. Nachdem er nach einer kurzen Episode der Untersuchungshaft in Krems frei gelassen wurde, sollte er eigentlich in sein Heimatland die USA abgeschoben werden. Terrance O. saß sogar schon in Schubhaft. Doch obwohl er jegliche staatliche Autorität als Anhänger der OPPT-Bewegung ablehnt, kennt er das österreichische Recht genau: Der Amerikaner stellte aufgrund einer Gesetzeslücke einen Asylantrag - und ging frei. Die einzige Auflage: Einmal in der Woche muss er sich bei einer Polizeiinspektion in Wien melden.
Wie das möglich ist? Laut österreichischem Asylrecht gelten die USA im Gegensatz zu Albanien, Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo nicht als sicherer Herkunftsstaat. Das bedeutet: Ein Asylantrag ist für US-Amerikaner grundsätzlich nicht aussichtslos. Wäre Terrance O. Kanadier, würde sein Asylantrag sofort abgelehnt werden.
Mittlerweile wurden auch Details zum Vorstrafenregister des selbst ernannten Sekten-Sheriffs bekannt: In seinem Heimatland ist der Mann wegen mehrerer Einbrüche und unerlaubtem Waffenbesitz amtsbekannt. Zur Zeit ist Terrance O. zwar nicht zur Fahndung ausgeschrieben, er soll aber Informationen zu einer tödlichen Attacke auf amerikanische Polizisten besitzen, weshalb die US-Bundespolizei FBI den Sekten-Sheriff gerne vernehmen würde.
Die Bezirksblätter wollten vom für Asylverfahren zuständigen Innenministerium wissen, ob dort die Strafakte des Sekten-Sheriffs bekannt ist. Doch die Behörden schweigen zum Thema: Man äußere sich nicht zu laufenden Asylverfahren.
"Hinsichtlich ihrer asylrechtlichen Fragen muss ich um Verständnis ersuchen, dass das Innenministerium schon aus rechtlichen Gründen zu Asylverfahren generell keine inhaltliche Auskunft erteilen kann."
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