Totes Recht
Kommentar von Peter Zellinger
Wir alle kennen sie, die kuriosen Gesetze aus Amerika, die meist mit Beischlaf und Schusswaffen zu tun haben. Aber so weit muss man gar nicht gehen, auch in Österreich findet sich Ähnliches: So gibt es bis heute noch die „Verunstaltungsentschädigung“: Wenn eine Frau so misshandelt wird, dass sie entstellt ist, bekommt sie eine Entschädigung. Aber nur wenn sie unverheiratet ist - denn ansonsten ist es eh schon wurscht. Dieses Gesetz gibt es seit dem Jahr 1811 im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und gilt bis heute. (Dank an dieser Stelle an den Mödlinger Anwalt Stephan Schriefl, der diese Kuriositäten ausgegraben hat). Ähnlich absurd - wenn auch weniger erheiternd - ist die Regelung, wonach wir Landeier weniger wert sind als die Bewohner von Großstädten (Zwettl zählt schon dazu). Anders als die Verunstaltungsentschädigung ist diese Ungerechtigkeit allerdings kein totes Recht mehr, schließlich bekommen auch misshandelte Männer heute eine Entschädigung. Ähnliches sollte auch für den Geburtsfehler als Bewohner einer Kleingemeinde auf die Welt gekommen zu sein gelten.
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