Kastrationspflicht und Leinenzwang
Welche Regeln im Zusammenleben mit Tieren im Bezirk beachtet werden müssen.
BEZIRK WAIDHOFEN. Seit erstem April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Dabei gibt es ein Gewirr von Regeln, die teilweise von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Wir haben uns im Bezirk Waidhofen umgehört, welche Regeln wo gelten, und was die Waidhofner von Kastrationspflicht, Leinenzwang und Maulkorb wissen und halten.
Sylvia Bind aus Kollmitzgraben betreibt einen Verein, der Streunerkatzen kastrieren lässt. Sie zwiegespalten, was die Kastrationspflicht betrifft. "Das ist zumindest ein Anfang, aber ich glaube, dass nur ein geringer Prozentsatz der Bauern bereit sein wird wirklich ihre Katzen kastrieren zu lassen." Bind hat vor allem mit Vorurteilen der Landwirte zu kämpfen: "Ich höre immer wieder, dass kastrierte Katzen würden keine Mäuse mehr fangen, das stimmt aber nicht".
Foto: pixabay/surprise – CC0
Kampf gegen Windmühlen
Allein heuer hat Bind schon 20 Katzen kastrieren lassen, aber es gleicht einem Kampf gegen Windmühlen. Pro Wurf kommen bis zu sieben Kätzchen nach, die ohne Betreuung oft leidvoll an Krankheiten zu Grunde gehen. Bind: "Verstehen Sie mich nicht falsch. Jeder soll so viele Katzen haben, wie er will, so lange sie ordentlich gehalten werden. Vielleicht muss erst gestraft werden, bevor sich etwas tut".
Foto: Berger
Bis zu 7.500 Euro
Die Amtstierärzte der Bezirksverwaltungsbehörden kontrollieren die Haltung von Katzen. Bei unkastrierten freilaufenden Katzen wird der Katzenhalter dazu aufgefordert, diese zu kastrieren. Tut er das nicht, droht laut Tierschutzgesetz § 38 (3) eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.750 Euro. Im Wiederholungsfall kann die Strafe sogar bis zu 7.500 Euro hoch sein.
Chips: ein ewiges Drama
Bereits seit sechs Jahren sind Hundehalter verpflichtet ihre Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Auch das scheint sich im Bezirk noch nicht überall herumgesprochen zu haben. Erwin Schlosser vom gleichnamigen Tierheim kennt das Problem seit Jahren: Immer wieder werden herrenlose Hunde im Waldviertel gefunden. "Ohne Mikrochip ist es fast unmöglich den Besitzer ausfindig zu machen", so Schlosser.
Besonders kurios: "Wenn ein Hund doch einmal gechippt ist, kann man sich sicher sein, dass er nicht registriert wurde. Damit ist das ganze völlig sinnlos", ärgert sich Schlosser. Denn: nur weil der Hund gechippt ist, wird er nicht automatisch in einer Datenbank registriert. Hundehalter müssen dies selbst vornehmen oder den Tierarzt damit beauftragen.
Achtung Hundeverbot!
Was die wenigsten Hundehalter wissen: neben der Pflicht auf Leine oder Beißkorb dürfen Gemeinden eigene Verordnungen erlassen, wo man sich mit Hunden aufhalten darf. So ist beispielsweise in Groß Siegharts auf den Kinderspielplätzen im Stadtpark, Geyerweg, Schwabengasse und Grabenfeldstraße ist das Führen von Hunden gänzlich untersagt. In Kautzen sind Hunde am Badeteich verboten.
Foto: Jusuczak/Fotolia
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