Waldhäusl stünde als Landesrat zur Verfügung
Gottfried Waldhäusl winkte am Montag in der Landesrat-Frage noch ab. "Werde mich nicht dagegenstellen", hieß es am Dienstag. Entscheidung möglicherweise noch diese Woche.
WAIDHOFEN. Gottfried Waldhäusl, FPÖ-Klubobmann im Landtag in St. Pölten, stünde nun doch als Landesrat zur Verfügung, wie die APA meldet. "Wenn es im Sinne Niederösterreichs und der Partei ist, werde ich mich nicht dagegenstellen", sagte er am Dienstag. Noch am Sonntagabend hatte der 52-Jährige betont: "Ich werde es nicht sein." Am Montag bekräftigte der Listenzweite gegenüber den Bezirksblättern "Ich wehre mich mit Händen und Füßen".
„Meine politische Lebensplanung ist nie in diese Richtung gegangen. Es gibt aber gewisse Situationen, in denen Entscheidungen notwendig werden. Man muss letztendlich berücksichtigen, was für die Partei, aber auch für Niederösterreich gut ist“, so Waldhäusl gegenüber noe.ORF.at.
Damit dürfte Udo Landbauer endgültig aus dem Rennen um den Sitz in der niederösterreichischen Landesregierung sein, den seine Partei am Sonntag geholt hat. Im Zusammenhang mit der NS-Liedgut-Affäre um seine Burschenschaft betonte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ja mehrfach, dass es mit Landbauer "keine Zusammenarbeit in der Landesregierung geben" könne.
Entscheidung "in den kommenden Tagen"
Die FPÖ-Personalentscheidung hinsichtlich des Regierungsmitgliedes wird Waldhäusl zufolge "in den kommenden Tagen" fallen. Es werde auch ein Gespräch mit Mikl-Leitner geben.
Die Entscheidung über den Landesrat werde "möglicherweise noch in dieser Woche" fallen, hieß es in der Landespartei auf Anfrage. Am Dienstag gebe es - ebenso wie am Mittwoch - jedenfalls keine Termine zu dem Thema, weil vor der morgigen Sitzung des Nationalrats der freiheitliche Klub tage. Eine Entscheidung könnte in der Folge per Umlaufbeschluss fallen.
Vizebürgermeister kein Hindernis
Dass Waldhäusl Vizebürgermeister in seiner Heimatgemeinde Waidhofen ist, stünde seinem Aufstieg zum Landesrat jedenfalls nicht im Wege. Eine seit 2003 gültige Unvereinbarkeitsregelung in Niederösterreich verbietet nur den Bürgermeistern, auch als Regierungsmitglieder tätig zu sein.
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