Arbeiterkammer: 625.907 Euro für die Arbeitnehmer im Bezirk

Andreas Hitz, Michaela Schön und Christian Hemerka. | Foto: Zellinger
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WAIDHOFEN. Knapp ein Jahr war eine junge Frau aus Waidhofen bereits bei einem Gastronomiebetrieb beschäftigt. Die Vermutung, dass sie zu wenig Geld ausbezahlt bekommt, begleitete die Kellnerin schon länger. Als sie sich zur Kündigung entschieden hatte, suchte sie die Arbeiterkammer Waidhofen auf um die Endabrechnung kontrollieren zu lassen. "Glücklicherweise hat die Beschäftigte ihre Arbeitszeiten genau dokumentiert.

Daher war es möglich, die angefallenen Überstunden nachzurechnen", so Christian Hemerka, Leiter der AK Waidhofen. Im Vergleich mit den Aufzeichnungen des Betriebs wurde ersichtlich, dass einige Überstunden nicht bezahlt worden waren. "Wir nahmen mit dem Dienstgeber Kontakt auf und forderten die offenen Ansprüche für die Betroffene ein", so Hemerka. Mit Erfolg: Die 24-Jährige bekam mehr als 400 Euro nachbezahlt.

Halbe Million aus Arbeitsrecht

Es sind Fälle wie diese, bei denen die Arbeiterkammer einschreitet. So wurden im ersten Halbjahr rund 489.941 Euro über die arbeits- und sozialrechtrechtliche Vertretung erstritten. Insgesamt wurden rund 625.907 Euro für die Mitglieder erreicht (inklusive Steuerrückholaktion und Konsumentenschutz).

"Den Großteil macht aber unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus". Insgesamt wandten sich im ersten Halbjahr 1.689 Personen an die Arbeiterkammer. Landesweit wurden rund 39 Millionen Euro für die Arbeitnehmer erstritten. 3.300 Personen brauchten Unterstützung, weil ihre Firma in die Insolvenz gegangen war.

Kündigung im Krankenstand

Was den Experten der AK auffällt: Es häufen sich Anfragen zum Thema Krankenstand. Immer wieder sind Arbeitnehmer mit mehr oder weniger freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses konfrontiert - oft kommt im Krankheitsfall von manchen Unternehmen das Thema einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses ins Spiel. "So wollen sich manche Arbeitgeber Lohn und Gehalt für die Mitarbeiterinnen während des Krankenstandes sparen", schildert Kammerrat Andreas Hitz.

"Die Kosten werden stattdessen auf die Allgemeinheit, also die Krankenkassen abgewälzt". Das ist seit 1. Juli aber nicht mehr so einfach. Wird nämlich das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Krankenstand aufgelöst, so muss der Arbeitgeber volle Entgeltfortzahlung leisten - und zwar bis zu acht Wochen.

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