Wegen Krankenstand: Waidhofnerin sollte vom Führungs-Job ans Fließband
29-Jährige erkrankte für vier Wochen. Ihr Chef stellte sie vor die Wahl: Kündigung oder Produktionsjob.
WAIDHOFEN. Eine schwere Krankheit mit Spitalsaufenthalt hatte eine junge Büroangestellte aus dem Bezirk. Vier Wochen lang war sie im Krankenstand, doch als sie ihre Arbeit wieder antreten konnte, stellte ihr Chef sie vor die Wahl: Entweder sie wechselt von einer Führungsposition in die Produktion oder sie ist ihren Job los. Als die Frau diesen Wechsel ablehnte, folgte die fristlose Kündigung prompt. Die Erklärung des Chefs: Unzuverlässige Mitarbeiter könne er nicht gebrauchen. Aber er sei ein sozialer Mensch, deshalb habe er der Frau den Fließband-Job angeboten. Das sah die Betroffene nicht so: Sie wandte sich an die Arbeiterkammer Waidhofen.
Kopfweh mit dem Krankenstand
"Der Wechsel in die Produktion hätte für sie eine Schlechterstellung bedeutet - die fristlose Kündigung war aus diesem Grund nicht gerechtfertigt", erklärt Christian Hemerka, Leiter der AK-Bezirksstelle. Er forderte beim Chef des Unternehmens die Umwandlung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses und die Nachzahlung der damit noch ausstehenden Beträge ein - ein Vergleich wurde geschlossen. "Die Frau bekam nicht nur die ihr zustehenden 3.500 Euro brutto nachgezahlt, sondern konnte dadurch auch sofort beim AMS Arbeitslosengeld beziehen", so der Arbeitsrechtsexperte.
Insgesamt hat die Arbeiterkammer 645.136 Euro für die Arbeitnehmer im Bezirk erstritten - der Großteil davon aus Fällen wie dem oben beschriebenen. Gerade jetzt zum Höhepunkt der Grippewelle gibt es hunderte Anfragen zum Thema Krankenstand, so Kammerrat Andreas Hitz. Immer wird seien Arbeitnehmer mit mehr oder weniger freiwilligen Beendigung des Dienstverhältnisses konfrontiert. "So wollen sich manche Arbeitgeber Lohn und Gehalt für die Mitarbeiter während des Krankenstandes sparen", schildert Hitz. "Die Kosten werden aber auf die Allgemeinheit, sprich die Krankenkassen, abgewälzt". Ab 1. Juli wird sich das aber ändern: In Zukunft muss der Arbeitgeber, wenn er das Dienstverhältnis im Zusammenhang mit einem Krankenstand auflöst, voll Entgeltfortzahlung leisten.
Der Tipp der Experten: Bloß nichts unterschreiben, ohne sich vorher zu informieren. "Ist erst einmal unterschrieben ist es meist zu spät", so Hemerka.
Jahresbilanz der Arbeiterkammer Waidhofen
Beratungen: 3.707
Im Arbeits- und Sozialrecht eingebracht: 482.112 Euro
Davon Insolvenzvertretungen aus sieben Insolvenzen: 129.357 Euro
Für die Mitglieder insgesamt erreicht: 645.136 Euro
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