Erben oder Schenken
Der Notar berät bei Vermögensfragen

Notar Friedrich Dohr und sein Sohn Nikolaus Dohr betreiben eine gemeinsame Kanzlei in Weiz. | Foto: Paul Dohr
  • Notar Friedrich Dohr und sein Sohn Nikolaus Dohr betreiben eine gemeinsame Kanzlei in Weiz.
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Ist es besser, sein Hab und Gut zu vererben oder zu verschenken? Die Notare helfen bei der Beantwortung.

Die meisten Menschen kaufen sich im Laufe ihres Lebens Wohnungen, Häuser, Liegenschaften, errichten ihr Eigenheim, gründen eine Firma oder bewirtschaften ihre Landwirtschaft – kurz gesagt, sie schaffen Vermögenswerte. Doch irgendwann im Leben kommt dann die Zeit, in der man sich zur Ruhe setzen will und sein Lebenswerk an die nächste Generation oder an nahestehende Personen übergeben möchte. Spätestens dann tritt die Frage auf: Wie kann ich mein Hab und Gut übergeben? Will ich es vererben oder möchte ich mein Eigentum verschenken beziehungsweise übergeben?

Kleiner, feiner Unterschied

Der Unterschied zwischen Schenken und Erben liegt laut Notar Friedrich Dohr klar auf der Hand: „Schenken kann man nur zu Lebzeiten, Vererben nur im Todesfall. Man kann daher entweder zu Lebzeiten Eigentum verschenken beziehungsweise übergeben und somit die Rechtsnachfolge regeln oder testamentarisch festlegen, wer Erbe und damit Rechtsnachfolger sein soll. Steuerlich gesehen besteht derzeit kein Unterschied.“ Seit 1. August 2008 wird keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer mehr eingehoben, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz wurde jedoch 2008 nicht abgeschafft und könnte somit jederzeit wieder in Kraft treten – das gilt sowohl für Barvermögen und bewegliche Vermögenswerte als auch für Liegenschaftsvermögen. Nur fällt bei Schenkungen oder Vererbung von Immobilien die Grunderwerbssteuer an, die aber in beiden Fällen gleich hoch ist.
"Ob in Zukunft wieder die Erbschafts- oder Schenkungssteuer kommen wird oder nicht, steht noch nicht fest, obwohl schon vor der Covid-19-Pandemie immer wieder von einigen politischen Parteien unter anderem die neuerliche Einhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gefordert wurde. Da jedoch die Bundesregierung zur Bekämpfung der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Pandemie Milliarden durch Neuverschuldung ausgegeben hat und noch ausgeben wird, steht zu erwarten, dass in nächster Zeit ganz kräftig an der Steuerschraube gedreht werden wird", prognostiziert Dohr.
"Im heurigen Jahr wurden innerhalb von Tagen Gesetze und Verordnungen geändert oder neu erlassen, sodass gesetzliche Änderungen oder Erlassung von Steuergesetzen zur Einhebung von ausgesetzten oder Einführung von neuen Steuern kein wirkliches Problem für die Bundesregierung darstellen würde", so der Notar.

Schenken oder Vererben?

Worin liegt nun der Vorteil und was für Nachteile gibt es? Bei einer Schenkung kann man genau berechnen, wie viel an Kosten, Gebühren und Abgaben anfällt, denn dafür gibt es aktuelle und gesicherte Berechnungsgrundlagen. Wenn der gleiche Vermögenswert jedoch erst beispielsweise in fünf oder zehn Jahren vererbt werden soll, so kann man heute nicht sagen, wie hoch die steuerliche Belastung, aber auch die anderen Kosten dann sein werden.
Ob man Vermögenswerte jetzt schenkt beziehungsweise übergibt oder erst nach seinem Tod vererbt, kann generell schwer beantwortet werden. Es gibt objektive, aber auch subjektive Gründe für diese Entscheidung. "So eine Entscheidung sollte grundsätzlich subjektiv getroffen werden. Wenn man schon zu Lebzeiten etwas übergeben möchte, muss man sich bei dieser Entscheidung wohlfühlen und damit leben können. Wenn man damit aber ein Problem hat und sich unwohl bei dem Gedanken fühlt, sollte man nichts verschenken, sondern in seinem Testament seinen Willen festhalten. Auf jeden Fall aber die Hilfe des Notars in einem Beratungsgespräch in Anspruch nehmen", sagt Friedrich Dohr.

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