GUT BERATEN:
Finanz prüft Registrierkassen
Alle zwei Wochen gibt Steuer- und Unternehmensberater Mag. Erich Wolf "einen guten Rat"
Die bisherigen Erfahrungen i.Z. mit Kontrollen der Registrierkassen haben gezeigt, dass rund ein Drittel der kontrollierten Belege und mehr als die Hälfte der Datenerfassungsprotokolle fehlerhaft waren. Bei jeder routinemäßigen Betriebsprüfung wird die Einhaltung der Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht geprüft.
Prüfungsschwerpunkte sind:
• Erfüllung der Belegerteilungsverpflichtung;
• die gesetzlichen Mindestinhalte der Belege;
• Verwendung von Aufzeichnungserleichterungen;
• Überprüfung der Null-Belege mittels FA-App;
• Überprüfung des Jahresbeleges mittels Belegcheck-App (Dezember-Monatsbeleg) bis zum 15.02. jeden Jahres;
• Erfolgreiche rechtzeitige Registrierung sämtlicher Kassen über FinanzOnline;
• Führung und Sicherung des Datenerfassungsprotokolls;
• Manipulationsschutz (QR-Code).
Guter Rat:
Es empfiehlt sich also, von Zeit zu Zeit ein Auge auf die Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht und das andere auf deren Einhalten zu werfen. Denn es drohen nicht nur Geldstrafen, sondern schlimmstenfalls ist die Finanz zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen befugt. Wir sind nur einen Anruf weit entfernt.
WOLF & PARTNER
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