GUT BERATEN:
Problem Gewinn- Pauschalierung
Alle zwei Wochen gibt Steuer- und Unternehmensberater Mag. Erich Wolf "einen guten Rat"
Viele kleinere Gewerbetreibende haben in den vergangenen Jahren von der „Verordnungs-Pauschalierung“ profitiert, weil diese eine geringere Einkommensteuergrundlage ergeben hat, als ihre Einnahmen-Ausgaben Rechnung.
Was waren die Voraussetzungen?
a) IST-Besteuerung in der Umsatzsteuer;
b) keine Buchführungspflicht und
c) ordnungsgemäß geführtes Wareneingangsbuch.
Mit Verordnung vom 27. April 2018 hat der Finanzminister ab 1. Jänner 2018 die Karten neu gemischt. Zu den Voraussetzungen a) – c) hat er
d) eine Gesamtumsatzgrenze von € 110.000,00 p.a. eingezogen.
Damit wird eine Vielzahl von kleineren Gewerbebetrieben aus der Gewinnpauschalierung hinausgedrängt und werden diese, viele bereits ab dem Geschäftsjahr 2017, mehr Einkommensteuer zu zahlen haben.
Die € 110.000,– Umsatzgrenze ist bereits auf alle zum 27. April 2018 noch nicht rechtskräftig veranlagten Fällen anzuwenden.
Guter Rat: Der Finanzminister bedient sich damit bei einer Vielzahl von KMU´s bei deren Einkommensteuer. Die Möglichkeit der „Vorsteuer-Pauschalierung“ besteht unverändert weiter.
WOLF & PARTNER
Steuerberatungs- und
Unternehmensberatungs-GmbH
8200 Gleisdorf, Weizerstraße 35 /1
Tel 03112/5515 - 0, Fax-DW-22
office@wolf-partner.at
8283 Bad Blumau, Speilbrunn 21
Tel 03383/30040-0, Fax-DW-14
kanzlei@wolf-partner.at
www.wolf-partner.at
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.