Herausforderung für heimische Unternehmen: Kundendaten müssen besser geschützt werden.
Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) in Kraft und vereinheitlicht damit das Datenschutzrecht innerhalb der EU. Das betrifft auch die Unternehmer des Bezirkes.
Alle Datenanwendungen müssen bis zu diesem Stichtag an die neue Verordnung angepasst werden, da sonst saftige Geldstrafen drohen.
Interesse der Unternehmen
Daher stießen die bisherigen Informationsvorträge zu diesem Thema in Weiz auf großes Interesse. 450 Unternehmer folgten diesen Einladungen und holten sich dabei Rat vom zertifizierten Datenschutz-Experten Harald Schenner. "Die Grundverordnung gibt es bereits seit 2016. Nun wurde das Strafmaß auf maximal 20 Millionen oder vier Prozent des Unternehmensumsatzes erhöht. Daher kann man damit rechnen, dass auch die Erststrafen höher sind", so Schenner. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt etc.), ist betroffen. "Als Unternehmer muss ich mir in Zukunft Gedanken darüber machen, wie und wo ich meine Daten speichere und wie sicher diese dort sind. Trotzdem müssen es die Unternehmen als Chance sehen, Arbeitsprozesse zu optimieren. In zwei Jahren werden die dadurch entstehenden Schritte selbstverständlich sein“, ergänzt der Datenschutz-Experte.
Kundenschutz sehr wichtig
Die Arbeiterkammer hält die Verordnung für gut und richtig. "Kundendaten müssen gut geschützt sein. Uns war es sehr wichtig, dass die Rechte des Arbeitsverfassungsgesetzes mit dieser Verordnung nicht verletzt werden", sagt AK-Experte Karl Scheeberger.
Die Wirtschaftskammer empfiehlt, sich mit dem Thema zu befassen, da das Strafmaß sehr hoch ist. "Das Gebot der Stunde heißt nun für die Firmen, es sich im Detail anzusehen und Schlüsse zu ziehen. Kundendaten müssen und sollen gut geschützt sein. Wenn man sich auf die Änderungen eingespielt hat, wird der zusätzliche Zeitaufwand gering sein", betont WK-Regionalstellenobmann Vinzenz Harrer.
Firmen bekommen allerdings Förderungen für Beratungen zum Thema Datenschutz. Über das genaue Ausmaß kann man sich bei der Wirtschaftskammer oder beim Bundesministerium für Digitalisierung informieren.
"Da die Grundverordnung seit zwei Jahren gilt und die Schonfrist nun endet, müssen sich jetzt alle damit beschäftigen. Es betrifft ja nicht nur Unternehmen, sondern alle, die mit Kundendaten arbeiten", so Nationalratsabgeordneter Christoph Stark.
Vortrag in Gleisdorf am 12. März
Den Gleisdorfer Unternehmern steht ein Vortrag über die EU-Datenschutz-Grundverordnung noch bevor. Dieser findet am 12. März, um 19 Uhr im forumKloster statt.
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