Endlich ruhig schlafen

In Weißkirchen besteht seit Anfang März 2018 ein Lkw-Nachtfahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. | Foto: Gemeinde Weißkirchen
  • In Weißkirchen besteht seit Anfang März 2018 ein Lkw-Nachtfahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen.
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  • hochgeladen von Margret Rohn

WEISSKIRCHEN. Seit 6. März 2018 gilt in Weißkirchen ein Lkw-Nachtfahrverbot in beiden Fahrtrichtungen: In der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr dürfen keine Lastkraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht auf der L 534 zwischen Kilometer 3,115 (im Bereich des Kreisverkehrs mit der L 563 Traunuferstraße) und Kilometer 4,515 (Kreuzung mit der L 1236 Brunnerner Straße) fahren. Nach der Eröffnung des Postverteilerzentrums Allhaming 2014 hatte der Schwerverkehrsanteil im Ortskern von Weißkirchen um mehr als 30 Prozent zugenommen: Zwischen 3.00 Uhr und 23.00 Uhr nutzten die Lastwagenfahrer die kürzere Strecke durch Weißkirchen, anstatt über die Autobahn zum Verteilerzentrum zu fahren. Nach jahrelangem Kampf der Gemeinde wurde Anfang März das Nachtfahrverbot von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land erlassen.
Bürgermeister Norbert Höpoltseder ist froh, dass dieses Problem nach intensiven Bemühungen endlich gelöst wurde: "Das Lkw-Nachtfahrverbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr brachte eine spürbare Erleichterung für die Anrainer."

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