Waldfondsgesetz
Förderung für die Waldpflege

Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger (r.) im Gespräch mit dem Ehepaar Gerald und Maria Kraxberger und Bezirksoberförster Alexander Gaisbauer. | Foto: Foto: Land OÖ/Reinhard Mallinger
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Mit dem neu geschaffene Waldfondsgesetz sollen Waldeigentümer unterstützt werden.

KRENGLBACH, OÖ. „Das neue Waldfondsgesetz bringt erhebliche finanzielle Unterstützung für die Waldbesitzer und für die Waldflächen vor Ort. Die Bundesregierung steht fest hinter der österreichischen Forstwirtschaft und stärkt damit die vielfältigen Leistungen der Wälder für die Gesellschaft", so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP). 42 Prozent der Landesfläche Oberösterreichs sind bewaldet. Rund 70.000 Waldeigentümer bewirtschaften hier 500.000 ha Wald nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Das mit 350 Millionen Euro dotierte neu geschaffene Waldfondsgesetz soll die Waldeigentümer auch maßgeblich zur Waldpflege motivieren.

Borkenkäfer sorgt für große Schäden

Waldeigentümer Gerald Kraxberger aus Krenglbach besitzt rund 4 Hektar Waldfläche. Er hat im Jahr 2019 einen gesamten Hektar Wald an den Borkenkäfer verloren. Das betroffene Waldstück befand sich auf einem Nordhang auf einer Seehöhe von rund 350 Metern. Dieser Bereich des Eichen-Buchen-Mischwaldes wurde nun mittels geförderter Aufforstung wiederhergestellt. Die Kosten der Bepflanzung werden aus Mitteln des Waldfonds zu 80 Prozent gefördert. Je nach Baumart wird eine Unterstützung bis zu 2,4 Euro pro Bäumchen gewährt.
„Die Waldarbeit hat mir immer große Freude gemacht. Für mich ist Forstwirtschaft ein wichtiges Standbein meines Betriebes, die Förderungen dienen der Waldpflege“, sagt Waldbesitzer Gerald Kraxberger. Ziel des Waldeigentümers ist es angesichts des Klimawandels, die Baumartenanteile so zu steuern, dass möglichst risikoarme Mischwaldbestände entstehen.

Für die Kahlflächen infolge Borkenkäferbefalls sind im Waldfondsgesetz auch Entschädigungen vorgesehen. Die Entschädigung beträgt 3.500 Euro/Hektar und kann ab einer Mindestfläche von gut einem Viertel Hektar gewährt werden.

Genehmigung im Februar

Die Umsetzung des Waldfondsgesetzes wird nach der Genehmigung in Brüssel voraussichtlich im Februar 2021 erfolgen. Der Waldfonds beinhaltet umfangreiche Förderungsmaßnahmen zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder, zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz sowie Forschungsmaßnahmen für die Erzeugung von Holzgas und Biotreibstoffen. Darüber hinaus werden auch Waldpflegemaßnahmen wie die Standraumregulierung und die Erstdurchforstung mit erhöhten Fördersätzen unterstützt. „Die Zielsetzung des Waldfondsgesetzes ist es, klimafitte Wälder zu schaffen. Durch die Aufforstung mit Mischbaumarten und umfassende Pflegemaßnahmen werden gesunde, stabile aber auch ertragreiche Wälder herangezogen, die besser an den spürbaren Klimawandel angepasst sind“, so Landesrat Hiegelsberger.

Das Waldfondsgesetz sieht auch Mittel zur Erforschung weitergehender energetischer Nutzungen des Rohstoffes Holz vor. „Die Treibstoffgewinnung aus Holz kann entscheidend zum Energiemix der Zukunft beitragen. Neue Nutzungen und unsere Holzbauoffensive werden künftig den Holzabsatz stabilisieren. Der laufend nachwachsende Rohstoff Holz gewinnt damit an Wertigkeit und somit auch die Motivation der Waldeigentümer für die Bewirtschaftung der Wälder. Davon profitiert die gesamte Gesellschaft auf vielfältige Weise“, so Landesrat Max Hiegelsberger abschließend zum Waldfondsgesetz.

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