Gasleitung muss alle 12 Jahre überprüft werden
Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Verordnung steigt im Schadensfall die Versicherung aus.
WELS.WELS (il). Laut oö. Gassicherheitsverordnung 2006 und dem oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz ist eine Überprüfung der Gasanlage alle 12 Jahre (G10) gesetzlich verpflichtend. Bei der G10-Überprüfung werden folgende Punkte kontrolliert: Die Dichtheit der Gasleitung mittels elektronischem Leckmengenmessgerät, die Befestigung, der Korrosionsschutz, die Kennzeichnung, die Erdung, die Gängigkeit der Absperreinrichtungen, die Gasgeräte, die Verbrennungsluftzuführung und Abgasführung. Diese vorgeschriebene Überprüfung kann nur von speziell ausgebildeten und von der oö. Landesregierung autorisierten Kräften durchgeführt werden. In Wels sind unter anderem Mitarbeiter des renommierten Installationsbetriebes Maier & Stelzer dazu befugt.
"Wird die Gasleitung nicht überprüft, kann nicht festgestellt werden, ob sie undicht ist. Unter Umständen kann das aber zur Explosion führen. Neben Verletzungen an Personen und Schäden an Hab und Gut, steigt auch die Versicherung aus", erklärt Helmut Strasser, Gesellschafter, Geschäftsführer und Installationsmeister.
Zum eigenen Schutz
"Leider wissen viele nicht, dass diese Gasleitungsüberprüfung gesetzlich verpflichtend ist. Es wird auch nicht kontrolliert. Trotzdem kann ich nur dazu aufrufen, die Überprüfung zeitgerecht durchführen zu lassen. Sie dient zum Schutz von Person und Gut", fordert Experte Strasser auf.
2 Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.