Hohe Sicherheitsvorkehrungen
Staatsverweigerer in Wels vor Gericht
Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen ist ein Prozess gegen "Staatenbund"-Anhänger in Wels gestartet.
WELS. Die zwei mutmaßlichen Gefolgsleute des "Staatenbund Österreich" wurden wegen versuchter Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt, versuchter Nötigung sowie Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung angeklagt.
Regierung abschaffen
Der 40-Jährige und die 45-Jährige wollten laut Staatsanwalt die Bundesregierung durch einen "Weisenrat", die Verfassung durch ein "Regelwerk" und die Justiz durch ein "Völkerrecht-Gericht" nach ihren Vorstellungen ersetzen. Dabei soll der Mann unter anderem versucht haben, Beamten im Parkgebührenreferat Graz dazu zu bringen, ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Stieftochter einzustellen. Dafür hätte er die beiden massiv bedroht, unter anderem mit Schadenersatzforderungen in astronomischer Höhe. Außerdem soll das Paar mit Youtube-Videos und Veranstaltungen Propaganda für die Organisation betrieben haben.
Das Ziel: Die "Präsidentin" des "Staatenbundes Österreich" als lebenslanges Staatsoberhaupt installieren, Nationalrat, Bundesregierung und Bundespräsident sowie das Justiz-System abschaffen. Anstelle dessen sollte ein Selbstjustiz-System mit einem "Völkerrecht-Gericht" errichtet werden. Dafür sollen sie auch versucht haben, Angehörige des Bundesheeres anzuwerben, damit diese Fantasie-Haftbefehle gegen Staatsvertreter exekutieren.
Urteil: Hochverrat
Die Führungsriege des "Staatenbundes Österreich" ist bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, die "Präsidentin" und ihr Stellvertreter sogar wegen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Urteile gegen das Paar in Wels fielen milder aus: Der 40-Jährige wurde wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch, versuchter Nötigung und staatsfeindlicher Verbindung zu 15 Monaten. In seinem Schlussplädoyer schwadronierte er noch minutenlang über seine Leidenschaft für den "Staatenbund", der sich „im Rahmen eines Staatsstreichs oder einer Revolution“ auch selber konstituieren könne. Seine 45-jährige Frau wurde wegen staatsfeindlicher Verbindung zu acht Monaten Haft verurteilt. Beide Strafen wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil gegen die Frau ist rechtskräftig, jenes gegen den Mann nicht.
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