Im zweiten Lockdown
Stadt Wels erlässt Kindergartengebühren
Aufgrund des Lockdowns sind die Besuchszahlen in den städtischen Welser Kinderbetreuungseinrichtungen massiv zurückgegangen.
WELS. In der haben Vorwoche nur 28 Prozent der Eltern ihre Kinder in die Horte gebracht, bei den Kindergärten waren es rund 42 Prozent. Der Gemeinderat der Stadt Wels hat vor kurzem aufgrund des ersten Lockdowns eine Novellierung der Tarifordnung beschlossen. Demnach ist es möglich, dass der Stadtsenat den Elternbeitrag erlassen kann, wenn eine Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund von behördlichen Empfehlungen mindestens eine Woche nicht besucht wird. Derzeit liegt keine behördliche Empfehlung vor, Kinderbetreuungseinrichtungen nicht zu nutzen. Trotzdem ist es in der Corona-Zeit aus Sicht der Stadt Wels fair, den Eltern, deren Kinder die Kinderbetreuungseinrichtung nicht besucht haben, den Beitrag zu erlassen.
"Lockdown-Gebühren" sollen entfallen
Es soll daher in der nächsten Gemeinderatssitzung am Montag, 14. Dezember beschlossen werden, dass für die Dauer des dreiwöchigen Lockdowns bei nicht-besuchen der Kinderbetreuungseinrichtung keine Gebühren bezahlt werden müssen. Dies gilt für all jene Kinder, die in diesem Zeitraum außerhalb ihrer Kinderbetreuungseinrichtung betreut wurden, sofern die Dauer der Abwesenheit durchgehend eine Woche (fünf aufeinanderfolgende Besuchstage) beträgt. Obwohl der Lockdown erst am Dienstag, 17. November begonnen hat, wird die gesamte Woche nicht verrechnet.
Stadträtin Margarete Josseck-Herdt: „Als zuständige Referentin freut es mich, dass diese rasche Lösung bereits die November-Vorschreibung reduzieren wird – gerade in einer Zeit, in der jeder Euro für die Familien zählt.“
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