Auer: Gentechnikanbauverbot in Österreich dauerhaft abgesichert

Jakob Auer, Abg.z.NR und ÖVP-Landwirtschaftssprecher, verweist stolz auf den Beschluss zum Gentechnik-Verbot in Österreich.
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  • hochgeladen von Monika Neudorfer

Konstruktive Gespräche mit Grünen ermöglichen Verfassungsmehrheit im Nationalrat

In konstruktiven Gesprächen mit den Grünen ist es nun doch gelungen, einen für die Gentechnikfreiheit in Österreich erfolgreichen Beschluss des Gentechnik-Rahmen-Anbauverbotsgesetzes zu ermöglichen, zeigt sich der ÖVP-Landwirtschaftssprecher Abg.z.NR Jakob Auer erfreut über die Einigung. "Damit sind wir bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts der EU-Länder, was den GVO-freien Anbau von Saat- und Pflanzenanbau betrifft, Vorreiter." An FPÖ und Team Stronach appelliert der ÖVP-Abgeordnete der Gesetzesvorlage samt Abänderungsantrag doch noch zuzustimmen, zumal in Österreich Klarheit in Bezug auf Gentechnikfreiheit herrscht. "Einfach dagegen stimmen, um dagegen zu sein, zeugt nicht von großer Verantwortung", so Auer.

Mit dem Gentechnik-Anbau-Verbotsgesetz wird eine koordinierte und rechtlich abgesicherte Vorgangsweise für ein nationales Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen zwischen Bund- und Länderkompetenzen geschaffen. "Erstens ist es gelungen, in der EU die österreichische Linie nach einem nationalen Anbauverbot der Mitgliedsstaaten durchzusetzen. Und Zweitens schaffen wir nun auf nationaler Ebene als erstes EU-Land die notwendigen Regelungen, damit bei der Bestellung unserer heimischen Felder diese auch in Zukunft gentechnikfrei bleiben", betont Auer.

Ein Beirat zur Koordinierung der Gentechnikvorsorge wird aus Vertretern von Bund und Ländern eingerichtet. Als Experten werden auch Vertreter der Landwirtschafts-kammer, der Arbeiterkammer, des Umweltbundesamtes und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit sowie ein Vertreter des Ökobüros, des Umweltdachver-bandes, der ARGE Gentechnik-frei und der Saatgutwirtschaft angehören. "Damit haben wir ein qualifiziertes Gremium geschaffen, das mit breitem Fachwissen den gentechnik-freien Anbau in Österreich sicherstellt", so Auer.

Weiters wurde geregelt, dass der Landwirtschaftsminister durch Verordnung den Anbau von GVO untersagen kann, wenn die Gründe der Untersagung in allen Ländern vorliegen und der Beirat zustimmt. Für die Vollziehung sind aber nach wie vor die Länder zu-ständig. "Dies ist insofern zielführend, da diese ja bereits jetzt eine Vorreiterrolle in der Gentechnikfreiheit innehaben", schloss Auer.

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