Welser Stadtrechnungshof startet mit Februar
WELS (ph). Nach dem Finanz- und Präsidialausschuss hat nun auch der Gemeinderat der Einrichtung eines unabhängigen Stadtrechnungshofes zugestimmt. Bürgermeister Rabl zeigt sich über den einstimmigen Beschluss in der Sitzung vom Montag, 25. Jänner sehr erfreut: „Die Stadtpolitik hat damit über die Partei-grenzen hinweg ein deutliches Bekenntnis zu einer unabhängigen Kontrolle der Verwaltung abgelegt.“ Der neue Stadtrechnungshof wird mit Montag, 1. Februar eingerichtet, ist organisatorisch dem Bürgermeister zugeordnet und geht aus der bisherigen Organisationseinheit Kontrolle und Revision hervor. Deren bisherige Leiterin Manuela Hofer wird mit diesem Tag auch Direktorin des Rechnungshofes und ist in Ausübung ihrer Aufgaben als Kontrollorgan hinsichtlich des Inhaltes und des Umfanges ausdrücklich an keine Weisungen gebunden. Der Gesamtpersonalstand des Stadtrechnungshofes umfasst (inklusive Teilzeitkräfte) sechs Mitarbeiter. Diese können sich – da der Bereich der internen Revision ausgegliedert wird – nun mit vollem Einsatz ihrer Kontrolltätigkeit widmen.
Mit der Prüftätigkeit sind auch besondere Dienstpflichten verbunden: So müssen sich die Mitarbeiter laufend entsprechend fachlich weiterbilden, nach anerkannten Arbeits- und Prüfungsstandards vorgehen, auf ein ordnungsgemäßes, wirksames und wirtschaftliches Verfahren achten und jede Prüfung ausreichend dokumentieren. Alle wesentlichen Feststellungen und wichtigen Vorkommnisse sind unverzüglich der Direktorin zu berichten. Bei einem begründeten Verdacht auf Unregelmäßigkeiten beziehungsweise erhebliche Dienstpflichtverletzungen (oder wenn aus anderen Gründen Sofortmaßnahmen nötig sind) sind darüber hinaus auch Bürgermeister und Magistratsdirektor sofort zu informieren.
Der Prüfungsumfang umfasst wie berichtet die Gebarung des Magistrates in Bezug auf rechnerische Richtigkeit sowie auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Grundsätzlich ebenso geprüft werden wirtschaftliche Unternehmungen, wenn die Stadt an ihnen beteiligt ist, oder Vereine, kulturelle Einrichtungen etc., wenn die Stadt sie fördert. Prüfungen einleiten können der Gemeinderat (ein Drittel der Mitglieder), der Stadtsenat (im Rahmen ihres Geschäftsbereiches auch einzelne Mitglieder), der Kontrollausschuss sowie der Bürgermeister und in Abstimmung mit Letzterem auch die Leitung des Inneren Dienstes.
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