Steuerbefreiung für Veranstaltungen und Vergnügungen

Die Lustbarkeitssteuer auf Vergnügungen und Veranstaltungen rechnete sich für die Stadt Wels nicht. | Foto: Gina Sanders/Fotolia
  • Die Lustbarkeitssteuer auf Vergnügungen und Veranstaltungen rechnete sich für die Stadt Wels nicht.
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WELS. Für die Durchführung von Veranstaltungen und Vergnügungen hebt die Stadt Wels generell keine Lustbarkeitsabgabe mehr ein. Diese Vereinfachung beschloss der Gemeinderat einstimmig. Bisher war die Abgabe noch für bestimmte Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern zu entrichten gewesen. Eine Prüfung der zuständigen Dienststelle Steuerverwaltung hat jedoch ergeben, dass dabei einem verhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand ein relativ geringer finanzieller Nutzen gegenübergestanden ist. Eingehoben wird die Lustbarkeitsabgabe nun lediglich noch für Spielapparate an öffentlichen Orten sowie für Wettterminals. In diesem Bereich haben sich – im Gegensatz zu den nun nicht mehr besteuerten Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern – die Einnahmen für die Stadt positiv entwickelt. Darüber hinaus besteht in Wels auch ein breiter Konsens, dass eine Besteuerung derartiger Glücksspiel- und Wettapparate auch aus gesellschaftspolitischer Sicht zweckmäßig und wünschenswert ist. "Die Stadt Wels will Veranstaltungen möglichst unbürokratisch und kostengünstig ermöglichen. Die Abschaffung der Lustbarkeitsabgabe für diesen Bereich ist daher logische Konsequenz", erklärt Bürgermeister Andreas Rabl. Wirtschaftsstadtrat Peter Lehner: "Bagatellsteuern, die hohe Verwaltungskosten verursachen, sind in Wels auf der schwarzen Liste! Mit der Anpassung werden Ballveranstaltungen und damit wichtige gesellschaftliche Ereignisse von dieser Sondersteuer befreit."

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