Anzeige

Die W. Streif Handeslges.m.b.H ist der Spezialist bei Einrichtungsgegenständen für Geschäftslokale

6Bilder

Die W. Streif Handelsges.m.b.H. mit Sitz im oberösterreichischen Lambach, ganz in der Nähe der Messestadt Wels, beschäftigt sich schon seit mehreren Jahrzehnten mit Einrichtungsgegenständen, vorwiegend für Geschäftslokale des Textilsektors.

Die Produktpalette umfasst fahrbare Kleiderständer, Schaufensterfiguren, Dekobüsten, Kleiderbügel, Schüttkörbe, Regalsysteme, Präsentationstische, Deko-Köpfe, Acryldisplays, Plakatständer, Prospektständer, Papier- und
Kunststofftaschen, Artikel für die Größen- und Preisauszeichnung, etc.

Die Waren werden über den zweimal im Jahr erscheinenden Katalog, sowie in unserem Internet-Shop www.streif-austria.at angeboten.
Das große Plus
: 95% der angebotenen Artikel sind lagernd und somit sofort verfügbar.
Auch in unserem Schauraum sind Kunden immer herzlich willkommen, um sich vor Ort über die Qualität und Details der Produkte zu überzeugen. Wir stehen immer gerne beratend zur Seite.

Ein Großteil der Schaufensterfiguren wird direkt importiert. Heuer bieten wir wieder eine neue Serie von Sportfiguren an. Ebenfalls neu im Sortiment sind unsere Fotofiguren. Damit kann man Kleidung für Online-Shops fotografieren, ohne die Figur zu sehen.

Auch Endkunden, die Qualität in diesem Bereich suchen, sind bei uns herzlich willkommen!

Sämtliche Artikel sind im Schauraum ausgestellt und können auch gleich mitgenommen werden.

W. Streif Handelsges.m.b.H.
Zoblstrasse 1
A-4650 Edt/Lambach
Österreich
www.streif-austria.at

Tel: 0043 (0)7245/24376, Fax: 0043 (0)7245/24376-3

Wo: W. Streif HandelsgesmbH, Zoblstraße 1, 4650 Edt/Lambach auf Karte anzeigen
Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.