Neue Welser Förderrichtlinien beschlossen
Förderungswerber sollen es damit in Zukunft leichter haben.
WELS. Mit Stimmenmehrheit beschloss der Gemeinderat der Stadt Wels am vergangenen Montag neue Richtlinien zur Altstadt- und Wirtschaftsförderung. Diese dient einerseits zur Unterstützung von Sanierungen im Bereich der Welser Innenstadt (Kernzone 1) und andererseits von arbeitsplatzschaffenden und/oder -erhaltenden Maßnahmen der Wirtschaft im gesamten Stadtgebiet. Keine Förderung beantragen können Betriebe aus den Bereichen Wett- und Glücksspiel, Bank-, Kredit- und Versicherungswesen sowie Pfandleiher. Nach Einbringen eines schriftlichen Antrags entscheidet zunächst der zuständige Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Bauen über die Förderungswürdigkeit der beschriebenen Maßnahmen. Die Förderhöhe von bis zu 25 Prozent der Investitionssumme wird im Anschluss je nach Höhe durch das zuständige Stadtsenatsmitglied, den Stadtsenat oder den Gemeinderat genehmigt.
Erleichterung für Werber
"Die neue Richtlinie ersetzt gleich mehrere alte Förderungen und stellt somit eine deutliche Erleichterung für Förderungswerber dar. Wir sind überzeugt, dass sowohl die Wirtschaft im ganzen Stadtgebiet als auch das Gesamterscheinungsbild der Innenstadt davon deutlich profitieren werden", betonen Bürgermeister Andreas Rabl und der für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Bauen zuständige Stadtrat Peter Lehner. SPÖ, Grüne und NEOS stimmten bei der Gemeinderatssitzung jedoch gegen den Antrag. "Von Vereinfachung kann keine Rede sein, die Vergabe der Fördermittel ist jetzt reine Willkür", meint SP-Wirtschaftssprecher Karl Schönberger. Die Informationen über die Vergabekriterien seien nicht ausreichend ausgeführt worden.
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