UPDATE: Caritas hält die Ausgangssperre für rechtlich nicht möglich

Die Caritas wurde dazu angehalten, in der Unterkunft in der Hans-Sachs-Straße eine Ausgangssperre nach 20 Uhr durchzusetzen. | Foto: BRS Archiv
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WELS. Dass mehrere Asylwerber, darunter auch unbegleitete minderjährige, am Welser Volksfest Frauen sexuell belästigt haben sollen, bewegte Integrationsstadtrat Gerhard Kroiß zu einem Gespräch mit den Unterkunftsgebern für Flüchtlinge in Wels. "Zwei Quartiere, jenes in der Bahnhofstraße und jenes in der Hans-Sachs-Straße, beherbergen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Den beiden Betreibern habe ich gesagt, dass die Welser Volksseele momentan ziemlich brodelt", sagt Kroiß. Nach seinem Vorschlag sollten die Betreiber dieser Unterkünfte die Regelung in ihre Hausordnung aufnehmen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von Mittwoch bis Sonntag dieser Woche bis 20 Uhr zuhause sein müssen. "Die Unterkunftsgeber sollen künftig auch extrem auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen schauen. Unter den Tatverdächtigen war ein 15-Jähriger. Der hat um Mitternacht ohnehin nichts mehr auf der Straße zu suchen." Die Betreiber sollen prüfen, ob die Jugendlichen bis 20 Uhr in der Unterkunft sind. "Als Stadt Wels oder Polizei können wir das nicht überprüfen", sagt Kroiß. Nach diesen fünf Tagen treten wieder die bisherigen Hausordnungen inkraft. Sonntags bis donnerstags sahen diese laut Kroiß eine Ausgangssperre für minderjährige Flüchtlinge ab 21.30 Uhr vor, freitags und samstags ab 23.30 Uhr. Nach der Messe möchte Kroiß "relativ rasch" einen Runden Tisch mit Vertretern der Polizei, den Unterkunftsbetreibern und der Stadt Wels einberufen. "Die Polizei soll die Unterkunftsgeber auf die Konsequenzen hinweisen und diese sollen das an die Flüchtlinge weitergeben." Am 3. September wurden laut Polizeimeldung am Volksfest mehrere Frauen von einer Gruppe Männer sexuell belästigt. Fünf Männer dieser Gruppe wurden bereits ermittelt. Es handelt sich dabei laut Polizei um unbegleitete minderjährige Asylwerber aus Afghanistan.

"Keine Strafanstalt"

Marion Huber, Leiterin der Caritas-Flüchtlingshilfe, kann den Eingriff in die Hausordnung der Flüchtlingsquartiere so nicht hinnehmen. "Als Caritas bedauern wir die Vorfälle und verurteilen das inakzeptable Verhalten der Täter entschieden." Sie könne aber "keine Ausgangssperre für die Bewohner unserer Wohngemeinschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verhängen, weil es rechtlich nicht möglich ist. Es handelt sich bei der Einrichtung nicht um eine Strafanstalt, deswegen können wir die Jugendlichen auch nicht einsperren." Die Caritas folge in der Betreuung den Rahmenbedingungen, die von der Kinder- und Jugendwohlfahrt festgelegt sind und dem Jugendschutzgesetz entsprechen.

"Wollen nicht mehr vor die Tür gehen"

"Strafrechtliche Konsequenzen für Fehlverhalten, der Umgang mit Sexualität und Alkohol sind immer wichtige Themen in der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen. Dieser Auftrag wurde von unseren Betreuern selbstverständlich schon vor den Vorfällen ernst genommen und erfüllt. Wir haben nach den Vorfällen intensive Einzel- und Gruppengespräche mit den Jugendlichen geführt und sie eindringlich dazu angehalten, dass sie sich vom Messegelände fern halten sollen, da unter Umständen auch ihre eigene Sicherheit gefährdet sein könnte", verspricht Huber. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seien von den Ereignissen zutiefst betroffen und spüren den Generalverdacht, der in Teilen der Bevölkerung besteht. "Einige Jugendliche sind so verunsichert, dass sie nicht mehr vor die Tür gehen wollen. Seither gab es leider wüste Beschimpfungen gegenüber den Mitarbeitern der Einrichtung", sagt die Leiterin der Flüchtlingshilfe. Die Caritas betreibt das Quartier in der Hans-Sachs-Straße, jenes in der Bahnhofstraße der Verein NOAH.

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