Radaranlage Sieglanger
Einspruch gegen „Blitzer“ auf der Autobahn
Herbert Strickner aus Völs wurde eine Strafverfügung zugestellt. Er wurde von der Frontradaranlage am Sieglanger in Innsbruck laut Verfügung mit 96 km/h "geblitzt". Laut Bescheid wurde zu diesem Zeitpunkt von der vorgelagerten Überkopfanzeige eine 80-km/h-Beschränkung angezeigt. Herbert Strickner ist sich sicher: "Stimmt nicht – und ich fordere jetzt Aufklärung!"
Dass Herbert Strickner am Sonntag, dem 17.11.2019 um 8.17 Uhr im Bereich Innsbruck-West in östlicher Richtung unterwegs war, ist unbestritten. Er ist dabei auch an der Frontradaranlage am Sieglanger vorbeigefahren. In diesem Bereich regelt die Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Üblicherweise ist dort eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h angezeigt – wichtig ist jedoch, dass in diesem Bereich keine Geschwindigkeitsbegrenzung nach IG-Luft-Bestimmungen herrscht. Hier gilt die Straßenverkehrsordnung.
Bei widrigen Wetterverhältnissen , insbesondere jedoch bei erhöhtem Verkehrsaufkommen bzw. Stau, kann es vorkommen, dass dort auch niedrigere Geschwindigkeiten angezeigt werden. Die Frontradaranlage ist mit der VBA gekoppelt und stellt sich auf die jeweils angezeigte Höchstgeschwindigkeit mit einer gewissen Verzögerung ein.
Im Strafverfügungstext steht Folgendes: "Sie haben im angeführten Bereich ... die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h umd 16 km/h überschritten!" Das Vergehen wurde mit 50 Euro Strafe geahndet.
Zweifel an der Anzeige
Herbert Strickner ist sich sicher, dass die VBA an diesem Tag keine Temporeduzierung von 80 km/h angezeigt hat. Seinen Aussagen zufolge waren entlang der weiteren Strecke kein Stau oder keine sonstigen Hindernisse wahrnehmbar. Bei der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) hat der Völser einen Wetterbericht für den Zeitraum eingeholt. In dem von ihm bei der ZAMG angeforderten „Wettergutachten“ heißt es: "Kein Regen, Schnee oder Sturm!“
Für Strickner drängt sich eine Frage auf: "Warum hätte zu diesem Zeitpunkt, an dem gutes Wetter herrschte und es keine besonderen Vorkommnisse gegeben hat, eine Temporeduzierung angezeigt werden sollen? Ich habe Einspruch gegen die Strafverfügung eingelegt und fordere Aufklärung!“ Zusätzlich übermittelte Strickner noch einige Frage betreffend der technischen Ausführung sowie der Wartung an die Bezirkshauptmannschaft, die er beantwortet haben will.
Gekoppelte Verkehrsanlage
„Die Radaranlage ist mit den Anzeigen der VBA gekoppelt und reagiert daher bei etwaigen Problemen automatisch“, so ASFINAG-Pressesprecher Alexander Holzedl. „Wenn also eine Tempobeschränkung angezeigt wird, dann reagiert auch die Radaranlage. Diese veränderten Geschwindigkeitsanzeigen bleiben für eine gewisse Zeit auch nach dem Ende einer Verkehrssituation, die eben diese Schaltung notwendig machte, bestehen. Der Grund dafür: Minutenschnelles Umschalten von Geschwindigkeitsanzeigen würde zu Problemen im homogenen Verkehrsfluss führen. Darüber hinaus ist auch ein Eingriff durch die Mitarbeitenden der Verkehrsmanagementzentrale möglich.“
Gründe für Reduzierung
Die Gründe für eine Temporeduzierung können vielfältig sein. Verkehrslage, Wettersituation, Gegenstände auf der Fahrbahn und einiges andere mehr. Alexander Holzedl: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat das Recht, über die Behörde Einspruch einzulegen, die dann die entsprechenden Schritte für den Nachweis einleiten wird. Hier arbeiten wir natürlich mit den Behörden zusammen.“
Weitere Berichte: www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge
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