Keine Rückzahlung bei Messfehlern
Im Sommer 2013 hatte das Land Tirol Messfehler bei den Zählgeräten jener Messstellen, die für die Berechnung des flexiblen Tempo 100 verantwortlich sind, festgestellt und im September 2013 Rückzahlungen angeboten. Wer einen nachweislich auf der betroffenen Strecke zur betroffenen Zeit ausgefertigten Strafzettel vorweisen konnte, bekam ihn von den Behörden zurückgezahlt.
Die vor kurzem publik gewordene abgewiesene Beschwerde des Landes beim Verwaltungsgerichtshof gegen eine aufgehobenen Strafe wegen eines Kilometrierungsfehlers hat aber keine Auswirkungen. „Letztes Jahr haben wir zurückgezahlt, weil Tempo 100 teilweise falsch angezeigt war. In den vorliegenden Fällen ist Tempo 100 richtigerweise angezeigt, darum wird es keine Rückzahlungen geben“, sagt die zuständige LHStvin Ingrid Felipe.
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