Axams
Revidierter Gefahrenzonenplan wurde präsentiert

Der Entwurf des neuen Gefahrenzonenplanes für die Gemeinde Axams wurde präsentiert.  | Foto: Gemeinde Axams
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  • Der Entwurf des neuen Gefahrenzonenplanes für die Gemeinde Axams wurde präsentiert.
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Vor kurzem wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Entwurf des neuen Gefahrenzonenplanes von DI Georg Rainer von der Wildbach- und Lawinenverbauung präsentiert. Besonders wichtig für die Bevölkerung: Die Frist zur Einsichtnahme erstreckt sich nur bis zum 29. März – Einsprüche müssen bis dahin eingebracht werden!

Bgm. Christian Abenthung hat auf eine Infoveranstaltung unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gedrängt, um den Betroffenen die Möglichkeit zu bieten, die Gründe für die vorgenommenen Gebietsausweisungen „aus erster Hand“ zu erfahren und ihre Standpunkte einzubringen. "Die im revidierten Gefahrenzonenplan vorgenommenen Gebietsausweisungen sowie die damit für Liegenschaftseigentümer und Nutzungsberechtigte verbundenen Beschränkungen sind teilweise beträchtlich und führten verständlicherweise auch zu großer Beunruhigung und Unmut bei den Betroffenen", so der Bürgermeister.

Größtmögliche Sicherheit

Für die Gemeinde steht die Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle. Daher ist ein Gefahrenzonenplan notwendig und wichtig. Allerdings geht mit einem Gefahrenzonenplan und deren Einschätzung von Grundstücken und Gebäuden auch eine teilweise massive Einschränkung für die Liegenschaftseigentümer einher, die einerseits die weitere Verbauung des Gebäudes, den Wert des Gebäudes und andererseits auch Fragen wie den Versicherungsschutz betreffen. „Wenn das eigene Haus, dass mit viel Mühe, Verzicht und großen finanziellen Einsatz errichtet oder eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft wurde und dann darüber informiert wird, dass sich sein Lebenswerk von heute auf morgen in der roten oder gelben Zone befindet, dann ist das schlichtweg für jeden Betroffenen eine Tragödie. Alle Rechte der betroffenen Bürger müssen daher bestmöglich gewahrt werden. Das werden wir mit Nachdruck einfordern“.
Nachsatz des Bürgermeisters: „Wir wissen nach der Info-Veranstaltung, dass Änderungen des Entwurfes schwer erreichbar sein werden. Wir werden aber alles versuchen, dass einerseits eventuell noch nicht berücksichtige Sachverhalte oder erfolgte Maßnahmen, wie beispielsweise das Entwässerungsprojekt Kalchgruben oder individuelle Sicherheitsvorkehrungen der BürgerInnen im neuen Gefahrenzonenplan berücksichtigt werden“.

Die Einspruchsfrist läuft noch bis 29. März – Stellungnahmen müssen zeitgerecht eingebracht werden. | Foto: WBLV
  • Die Einspruchsfrist läuft noch bis 29. März – Stellungnahmen müssen zeitgerecht eingebracht werden.
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Auflagefrist

Der Entwurf der Revision 2019 des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal, GZ D/3012/2021, liegt bis einschließlich 29.3.2021 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Covid-19-bedingt wird der überarbeitete Gefahrenzonenplan auch online auf der Gemeindehomepage unter https://www.axams.gv.at/Gefahrenzonenplan_Revision_2019_-_oeffentliche_Auflage zur Verfügung gestellt. Für die Bevölkerung besteht außerdem die Möglichkeit, den überarbeiteten Gefahrenzonenplan im Foyer des Gemeindehauses in der Zeit von Montag bis Sonntag von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ohne Terminvereinbarung einzusehen.

Wichtig für die Bevölkerung

Die Eingabe einer schriftlichen Stellungnahme muss innerhalb der Auflagefrist in der Gemeinde einlangen. Bgm. Christian Abenthung: "Nachdem diese Frist somit bereits in wenigen Tagen ausläuft, möchte ich alle betroffenen Liegenschaftsbesitzer, die an der Info-Veranstaltung nicht teilgenommen haben, darüber informieren, dass eine schriftliche Stellungnahme in der Gemeinde bis spätestens nächsten Montag einzubringen ist. Wir sind intensiv damit beschäftigt, auch jene Liegenschaftseigentümer, die gestern nicht bei der Info-Veranstaltung waren, über die Möglichkeit der Stellungnahme zu informieren. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen und der Tatsache, dass auch die Gemeinde ganz kurzfristig über den konkreten Entwurf informiert wurde, gestaltet sich das zeitlich schwierig.  Daher auf diesem Wege mein dringender Appell an alle Betroffenen: Bitte nehmt eure Rechte wahr und bringt eine schriftliche Stellungnahme bis Montag, den 29.3. in der Gemeinde ein! Wir haben dazu ein Musterschreiben vorbereitet und können dieses gerne zur Verfügung stellen!"

Weitere Infos

Für nähere Informationen steht Thomas Winkler vom Bauamt der Gemeinde Axams unter der Telefonnummer 5234 68110 73 oder per E-Mail unter bauamt@axams.gv.at zur Verfügung.

www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge

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