Grenzschließung
Barbara Thaler: "Das ist absolut unverständlich"
"Jetzt wurde eine neue Dimension des Grenzschließungs-Fleckerlteppichs erreicht", zeigt sich die Tiroler EU-Abgeordnete Barbara Thaler verärgert: "Es ist absolut unverständlich, dass Berufspendeln nach Deutschland trotz negativem Coronatest nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt sein soll!"
Dass nun die berufliche Aus- und Einreise mit negativem Coronatest nur für "unabkömmliche und systemrelevante Mitarbeiter" möglich ist, verstehe niemand, bekräftigt Barbara Thaler. "Hier haben wir eine neue Dimension der Corona-Grenzschließungspolitik erreicht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein negativ getesteter Mitarbeiter aus Tirol nicht seiner Arbeit in Deutschland nachgehen kann, umgekehrt aber schon. Hier muss dringend nachgebessert werden!"
Richtige Gesamtstrategie
Die Situation sei momentan alles andere als leicht. Es gelte, die Infektionszahlen mit aller Kraft im Griff zu behalten. Positiv sei, dass die österreichische Öffnungsstrategie in Verbindung mit Eintrittstests bereits positive Effekte zeige. "In ganz Österreich wurden in der letzten Woche mehr als 1,3 Millionen PCR und Antigentests gemacht. Zudem forcieren zahlreiche Unternehmen betriebseigene Testungen, die vom Bund zusätzlich subventioniert werden. Flächendeckendes Testen, intensives Tracen und schnellstmögliches Impfen ist die richtige Strategie, um die Krise zu bewältigen“, zieht die Europaabgeordnete Bilanz.
Deutscher Alleingang
„Die Maßnahmen, die Deutschland nun an der bayrischen Grenze ergreift, lassen mich als Europäerin, die selbst im Grenzgebiet aufgewachsen ist, jedoch sprachlos zurück", so Thaler weiter. "Dem unkoordinierten Reisewarnungschaos folgt nun ein deutscher Alleingang, der seinesgleichen sucht."
Nach den gestrigen Irritationen über eine generelle Ausnahme für PendlerInnen, gibt es nun Klarheit. Den Bundesländern in Deutschland wird nach einer Einigung mit dem Bund erlaubt, selbst zu definieren, welche Unternehmen im jeweiligen Bundesland systemrelevant sind. Die gelisteten Unternehmen können dann bei der bayrischen Regierung für MitarbeiterInnen, die aus dem Virusvariantengebiet Tirol kommen und im Unternehmen unabkömmlich sind, eine Ausnahmegenehmigung beantragen. „Der Mitarbeiter muss diese Ausnahmegenehmigung dann bei der Grenzkontrolle vorweisen. Zusätzlich muss auch ein Nachweis über eine negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) mitgeführt werden“, so Thaler, die nochmals betont, dass diese zusätzliche Möglichkeit keine grundsätzliche Ausnahme für PendlerInnen bedeutet.
Reines Rosinenpicken
„Das ist ein reines Rosinenpicken der Deutschen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein negativ getesteter Mitarbeiter aus Tirol nicht seiner Arbeit in Deutschland nachgehen kann, umgekehrt aber schon. Bei der gemeinsamen Bekämpfung der Pandemie dürfen wir unser Europa, das so viel in die Zusammenarbeit der Grenzregionen investiert hat, nicht vergessen,“ so MEP Thaler.
Weitere Berichte: www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge
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