Substanzverwalter "abgewählt"
Knalleffekt bei der Agrar-Versammlung in Axams

Bgm. Christian Abenthung ärgert sich sowohl über die Vorgänge als auch über eine Passage im Gesetzestext, die er schnellstens novelliert sehen will. | Foto: Hassl
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  • Bgm. Christian Abenthung ärgert sich sowohl über die Vorgänge als auch über eine Passage im Gesetzestext, die er schnellstens novelliert sehen will.
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Einige Aufregung gibt es nach der Agrar-Vollversammlung in Axams. Substanzverwalter Norbert Happ wurde überraschend als Ersatzmitglied in den Ausschuss gewählt und kann daher sein bisheriges Amt – für welches er vom Gemeinderat bestellt wurde – nicht mehr ausüben. Ein gesetzeskonformer Vorgang, der aber beim Axamer Bürgermeister für massiven Ärger und bei Norbert Happ für Unverständnis sorgt.

Bei der Neuwahl der Agrargemeinschaft Axams im Rahmen der Vollversammlung gab es einen Knalleffekt. Der vom Gemeinderat bestellte Substanzverwalter Norbert Happ wurde völlig unerwartet als Ersatzmitglied in den Agrarausschuss gewählt. Ohne dass er sich der Wahl stellte (!), kam Happ auf sieben Stimmen. Diese Stimmzahl reichte aus, um 1. Ersatzmitglied im Ausschuss zu werden. Der Substanzverwalter der Gemeinde kann allerdings nicht gleichzeitig Ausschussmitglied im Agrarausschuss sein. Paragraph 36b Abs. 4 TFLG 1996 sieht in einer derartigen Situation nämlich eine „Unvereinbarkeit“ – Norbert Happ ist damit nicht mehr Substanzverwalter der Gemeinde Axams.

Gezielte Aktion

Besonders ein Passus im Gesetzestext ärgert Bgm. Christian Abenthung: „Jedes Mitglied der Agrargemeinschaft ist verpflichtet, die Wahl anzunehmen“, steht dort zu lesen. „Ich bin fassungslos und gehe davon aus, dass dieser Vorgang eine gezielte Aktion einiger Agrarmitglieder war. Die gesetzliche Regelung ist für mich völlig unverständlich. Es kann nicht sein, dass ein Gemeinderatsbeschluss von außen durch solche – meines Erachtens nach bewusst gesetzte – Vorgänge de facto aufgehoben wird. Möglich wird dies nur durch die nicht nachvollziehbare gesetzliche Regelung, wonach jeder Gewählte verpflichtet ist, die Wahl anzunehmen.“

Neubestellung am 1. Oktober

Der Bürgermeister hat umgehend bei LHStv. Josef Geisler vorgesprochen, „Er will dieses Problem nun rasch lösen. Für uns kommt das aber in diesem Fall zu spät“, ärgert sich Abenthung. „Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist der Gemeinderat verpflichtet, in geheimer Abstimmung ehestens einen neuen Substanzverwalter zu wählen. Die nächste Gemeinderatssitzung findet bereits am 1. Oktober 2019 statt.“ Welche Kandidaten ins Rennen um die Position des Substanzverwalters gehen werden, weiß auch Abenthung noch nicht. Er lässt sich auch nicht in die Karten schauen, wenn es um seine Präferenz geht. „Warten wir den Dienstag ab. Vielleicht gibt es in dieser Causa noch weitere Überraschungen“.

Unverständnis

Der nunmehrige Substanzverwalter a. D. Norbert Happ kann die Geschehnisse ebenso wenig nachvollziehen wie Christian Abenthung. „Eine unglaubliche Vorgangsweise, die keinesfalls in meinem Sinne war. Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister bleibt mir jetzt nichts anderes übrig, als die weitere Entwicklung abzuwarten. Mehr kann ich dazu zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.“
Besonderes Detail: Die Vorgänge bei der Wahl kann nicht einmal Agrar-Obmann Herbert Schiener nachvollziehen. „Es ist schade, dass Norbert Happ nicht mehr Substanzverwalter ist – und diese Meinung wird von vielen Mitgliedern geteilt. Allerdings glaube ich nicht, dass es eine gezielte Aktion war. Eine Änderung im Gesetz, die vorsieht, dass man eine derartige Wahl nicht annehmen muss, wäre hier wohl angebracht.“

Zur Sache

Die Position des Substanzverwalters ist für die Gemeinden besonders wichtig. Dem Sustanzverwalter obliegen alle Angelegenheiten, die den Substanzwert der Agrargemeinschaft betreffen. So beispielsweise die Veräußerung, die Verpachtung, die dauernde Belastung von Grundstücken des atypischen Gemeindegutes, die Begründung einer Dienstbarkeit oder eines Baurechtes, die Ausübung des Jagdrechtes sowie alle Verfügungen über Substanzerlöse und den Überling. Dem Substanzverwalter obliegt auch die laufende Gebarung der Einnahmen und Ausgaben der Agrargemeinschaft mit Ausnahme der Abrechnungskonten der Nutzungsberechtigten.

Bgm. Christian Abenthung ärgert sich sowohl über die Vorgänge als auch über eine Passage im Gesetzestext, die er schnellstens novelliert sehen will. | Foto: Hassl
Norbert Happ wurde als Substanzverwalter von der Agrar-Vollversammlung sozusagen "abgewählt"! | Foto: privat
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