Causa Agrar
Norbert Happ ist wieder Substanzverwalter
Die "Causa Agrar" sorgte nicht nur in der Gemeinde Axams, sondern auch über die Dorfgrenzen hinaus für Aufsehen. Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung gab es eine Überraschung. Norbert Happ wurde wieder zum Substanzverwalter bestellt.
Aufgrund einer Gesetzeslücke im Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 wurde Norbert Happ – gegen seinen Willen und obwohl gar nicht zur Wahl stehend – in den Agrarausschuss gewählt. Durch diese nicht angestrebte Funktion trat die Unvereinbarkeit mit seiner Funktion als Substanzverwalter ein. Bgm. Christian Abenthung stellte sich bei der damit notwendig gewordenen Neuwahl des Substanzverwalters der Wahl und wurde vom Gemeinderat auch mehrheitlich gewählt. Gleichzeitig kündigte er an, gegen diesen – nicht nur laut Meinung von Abenthung unsinnigen – Passus zum Agrargesetz unverzüglich vorgehen zu wollen.
Wort gehalten
"Ich habe von Beginn an gegenüber dem Gemeinderat und auch öffentlich klargestellt, dass ich diese Funktion nur solange ausübe, bis Norbert Happ wieder als Substanzverwalter wählbar ist. Genau das habe ich Happ auch per Handschlag versprochen – und ich hoffe, dass ich damit klarstellen konnte, dass man sich auf mein Wort verlassen kann!" Ein Seitenhieb des Bürgermeisters auf einige Kritiker, die ihm in dieser Angelegenheit ob der Übernahme der Substanzverwalterfunktion eine "Machtanhäufung" unterstellt haben.
Novellierung des Gesetzes
Freilich räumt auch der Bürgermeister ein, dass jenes Tempo, mit dem diese Angelegenheit wieder in andere Bahnen gelenkt wurde, wohl so manchen Kritiker überfordert hat. "Da haben sich viele gedacht, na – bis das Gesetz wirklich geändert ist, ist auch die Funktionsperiode des Gemeinderates zu Ende und der Bürgermeister bleibt daher auf lange Zeit Substanzverwalter. Norbert Happ und ich haben aber von Beginn den Plan verfolgt, so schnell wie möglich eine Rechtslage herzustellen, die ihn wieder zum Substanzverwalter werden lässt. Ich freue mich sehr, dass das nun so rasch gelungen ist und wünsche Norbert Happ für seine verantwortungsvolle Tätigkeit alles Gute."
Nicht zuletzt auf Initiative von Christian Abenthung wird die Gesetzeslage des Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 laut Informationen des Landes dahingehend novelliert, dass ein bestellter Substanzverwalter nicht mehr in den Agrarausschuss gewählt werden kann.
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