Protest gegen ein Tierkrematorium in Oberperfuss

Die künftigen Betreiber eines Kleintierkrematoriums sind in Oberperfuss alles andere als herzlich willkommen!
  • Die künftigen Betreiber eines Kleintierkrematoriums sind in Oberperfuss alles andere als herzlich willkommen!
  • hochgeladen von Manfred Hassl

Das geplante Kleintierkrematorium in Oberperfuss sorgt weiterhin für heftige Reaktionen seitens der Anrainer und der Gemeindeführung. Die Einrichtung soll in einer Halle im Gewerbegebiet in Siedlungsnähe entstehen. Für Irritationen sorgte auch der Umstand, dass von der Investmentgesellschaft laut dem Eigentümer der Halle vorerst um eine Abfüllanlage für Olivenöl angesucht wurde. Dies wird aber laut einem Bericht in der "Tiroler Tageszeitung" von den neuen Besitzern in Abrede gestellt. Die Bau- und gewerberechtliche Verhandlung hat inzwischen stattgefunden. Jetzt müssen seitens der Bezirkshauptmannschaft noch diverse Gutachten eingeholt werden – sowohl die Anrainer als auch die Gemeindeführung stehen dem Projekt aber nach wie vor ablehnend gegenüber. Bgm. Johanna Obojes-Rubatscher hat sogar einen Anwalt eingeschaltet. Die Gutachten sollen abgewartet werden, der Schutz der Bevölkerung, die massive Beeinträchtigungen der Lebensqualität befürchtet, stehe im Vordergrund, so die Bürgermeisterin. Da es in Westösterreich noch keine derartige Anlage gibt, fürchtet man in Oberperfuss nicht zuletzt eine erhöhte Verkehrsfrequenz durch die "Anlieferung".

Kleintierkrematorium

Mag. Christian Schlager ist der Eigentümer des Tierkrematoriums und der Bestattung "Aevum" in Gleisdorf/Steiermark. Hier wird allerdings nicht nur kremiert, sondern auch eine stilvolle Begleitung angeboten – u. a. legt man auch Wert auf eine "kindergerchte Tierverabschiedung" in Zusammenarbeit mit einem Kinder- und Jugendtherapiezentrum. "Der Begriff Tierkrematorium bezieht sich, wie der Name sagt, ausschließlich auf das Einäschern verstorbener Tiere. Ein Kleintierkrematorium darf zudem nur Haustiere einäschern, also weder Rind noch Pferd", so Mag. Schlager. "Ein Tierkrematorium darf jeder betreiben, der von Gesetz wegen, beispielsweise durch eine vorhergehende Insolvenz, nicht ausgeschlossen ist. Das Gewerbe ist nicht konzessioniert."

Vorgaben

Auf die Frage nach dem Verbrennungsvorgang bzw. der Geruchsbelästigung sagt der Experte: "Grundsätzlich muss die Anlage nach Gewerberecht genehmigt sein. Dazu gehört mitunter, dass man das Luftreinhaltegesetz einhalten muss, da man ja aufgrund des Verbrennungsvorgangs als Emittent agiert. Werden diese Vorgaben eingehalten, was von den zuständigen Behörden regelmäßig überprüft wird, ist eine Geruchsbelästigung ausgeschlossen. Eine eventuelle Lärmbelästigung kann dadurch entstehen, dass betriebsnotwendige Aggregate wie z. B. Gebläselüfter im Außenbereich montiert sind. Ist dies nicht der Fall, was man ja anders planen kann, ist mit keinen Lärmbelästigungen zu rechnen!"

Produkte aus Asche

Die Asche der kremierten Tiere wird den Besitzern auf Wunsch in Urnen übergeben, daraus können aber auch diverse Produkte entstehen. So werden beispielsweise Edelsteine gefertigt (siehe www.mevisto.com). "Wir verarbeiten die Asche auch zu Kunstwerken", so Mag. Schlager. "Es ist aber auch möglich, die Asche in eine Art Anhänger einzufüllen, den man bei sich tragen kann. Mehr Informationen darüber gibt es auf unserer Homepage http://www.aevum-tierkrematorium.at!"

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