"Corona Ablenkungsmanöver für 5G"
Bürgermeister wurden via Brief von 5G-Gegnern belästigt

Der Interessensverband Forum für Mobilfunkkommunikation (FMK) beklagt, dass radikale 5G-Gegner seit geraumer Zeit Serienbriefe an Gemeindevertreter in ganz Österreich senden.

ÖSTERREICH. Neben Verschwörungstheorien – COVID-19 sei etwa ein Ablenkungsmanöver für 5G – wurden in den Schreiben "Gemeinderatsbeschlüsse gegen den Um- bzw. Ausbau von Mobilfunkstationen mit 5G gefordert", heißt es vom FMK in einer Aussendung.

In manchen Briefen sei außerdem beschrieben worden, wie Gemeinden rechtlich vorzugehen hätten. Laut FMK haben sich daraufhin dutzende Bürgermeister und Bürgermeisterinnen an den Interessensverband gewendet, die sich von den Gegnern bedrängt gefühlt hätten und baten um eine Stellungnahme zu den Schreiben.

Handlungsempfehlungen rechtswidrig 

Das FMK hat nach Durchsicht diverser Briefe festgestellt, dass die sogenannten Handlungsempfehlungen der 5G-Gegner auch als direkte Aufforderung zum Amtsmissbrauch verstanden werden könnten. "Der rechtliche Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunknetzen ist in Österreich eindeutig geregelt". Für Netzbetreiber gilt in Österreich eine allgemeine Genehmigung für Mobilfunkstationen, die entsprechende technische Voraussetzungen erfüllen müssen, so das FMK. Die Sendebedingungen und Schutzabstände zu den Sendeantennen seien generell definiert. 

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Verbindliche Grenzwerte

So ist etwa der Schutz der Bevölkerung im Telekommunikationsgesetz niedergeschrieben. Die anzuwendenden internationalen Grenzwerte für den Personenschutz sind dort definiert. Die bau- und raumordnungsrechtliche Zuständigkeit für die Sendestationen liegt auf Landesebene. Die einzelnen Bauordnungen regeln die Errichtung der Bauwerke, jedoch nicht den Betrieb der Sender, die auf den Bauwerken angebracht werden, so das FMK.

Durch die generelle Netzbewilligung für Mobilfunkstationen durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) entfällt laut dem Telekommunikationsgesetz eine individuelle Genehmigung der Betriebsanlagen. Darüber hinaus ist der Betrieb von Kommunikationsnetzen vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen.

Die Baubehörden erster Instanz sind die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen. "Sie haben entsprechend dem Baurecht über den Bau einer Mobilfunkstation zu bescheiden", so das FMK.

Politisch motivierte Beschlüsse unzulässig

Politisch motivierte Beschlüsse oder Bescheide seien daher nicht zulässig und mit geltendem Recht nicht vereinbar, heißt es vom FMK. Die Interessensvertretung bietet Gemeinden und Behörden dazu spezifisches Informationsmaterial an. Für interessierte Bürger ist seit kurzem das Infoportal www.5GInfo.at online. 

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