Die alten Parkscheine können bis 30. Juni getauscht werden
Ab sofort gelten nur noch die neuen Parkscheine in den Wiener Kurzparkzonen. Die Stunde kostet seit 1. Jänner um 10 Cent mehr.
WIEN. Seit dem Jahreswechsel sind die alten Parkscheine ungültig. Nicht vergessen: Noch bis 30. Juni können sie gegen neue getauscht werden – in allen Verkaufsstellen, bei den Wiener Linien und beim ÖAMTC am Schubertring. Die Tarife wurden auch erhöht: Ab sofort ist eine Parkstunde um 10 Cent teurer.
Für Auto- und Mopedfahrer stehen im Jahr 2017 noch einige andere Neuerungen ins Haus:
• Alkohol-Wegfahrsperre "Alkolocks": Ein Bewährungssystem für alkoholauffällige Lenker soll mit 1. September 2017 in einen fünfjährigen Probebetrieb gehen. Wer sich freiwillig ein Alko-Testgerät in sein Fahrzeug einbauen lässt und an Mentoring-Gesprächen teilnimmt, kann sich die Hälfte der Führerschein-Entziehungszeit sparen.
• Änderungen für Führerschein-Neulinge: Ab 1. Juli 2017 dauert die Probezeit für Fahranfänger künftig drei Jahre ab Erteilung der Lenkerberechtigung. Das gilt nun auch einheitlich für L17-Fahranfänger.
• Mopedausbildung: Ab 1. März 2017 darf die Mopedausbildung frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden (bisher 6 Monate). Der Mopedführerschein ist wie bisher frühestens zum 15. Geburtstag auszustellen.
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