Anfechtung
Juristen halten neue Maskenpflicht für gesetzwidrig

Wer in einem Supermarkt einkauft muss wieder verpflichtend eine Maske tragen. | Foto: Markus Spitzauer
  • Wer in einem Supermarkt einkauft muss wieder verpflichtend eine Maske tragen.
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Auch die  neue Maskenpflicht, die seit Ende Juli in Kraft getreten ist, beruht nicht auf verfassungsrechtlichen Grundlagen, wie Experten behaupten. Für Ex-Verfassungsrechtler Rudolf Müller etwa ist die Unterscheidung zwischen Lebensmittel- und sonstigen Geschäften „sachlich nicht gerechtfertigt“.

ÖSTERREICH.  Die seit 24. Juli geltende neue Verordnung schreibt einen Mund-Nasen-Schutz (neben Apotheken und „Öffis“) auch wieder für den Lebensmittelhandel, Tankstellenshops, Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen vor. Laut dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer wird  die neue Maskenpflicht bereits beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten, wie der „Standard“ (Wochenend-Ausgabe) berichtet. Der Verfassungsgerichtshof hat hat bereits zwei Verordnungen – zu den Ausgangsbeschränkungen und zur 400-Quadratmeter-Lockerungsbestimmung – wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben.

"Sachliche Grundlage fehlt"

Eine „Differenzierung zwischen Lebensmittelhandel und anderem Handel müsste eine sachliche Grundlage haben“, meint Müller. Wenn es sich ausschließlich um einen politischen Kompromiss mit der Wirtschaftskammer handle, wird auch diese Verordnung wieder gekippt werden, ist er überzeugt. Ähnlich sieht das der Verfassungsjurist Mayer. Er erkennt ebenfalls keine triftige Begründung für die Differenzierung zwischen den Geschäftstypen. Dabei habe der VfGH explizit gefordert, dass das Ministerium derartige Ungleichbehandlungen transparent begründen und seine Informationsbasis darlegen muss. Eine vom VfGH aufgehobene Regelung hatte Gartencenter gegenüber anderen großen Geschäften – ohne nachvollziehbaren Grund – bevorzugt.

Ministerium beruft sich auf Gutachten

Laut Gesundheitsministerium gibt es allerdings eine inhaltliche Rechtfertigung für die teilweise Maskenpflicht: Sie gelte für jene Geschäfte, die für Risikogruppen zum Einkaufen lebensnotwendig seien, wie Supermärkte.

Das Ministerium berief sich auch auf ein Fachgutachten des Infektiologen Herwig Kollaritsch, der in der CoV-Taskforce von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sitzt. Er hält eine zwangsweise Anordnung der Maske nur in jenen Bereichen geboten, „deren Besuch auch für Risikopersonen ein nahezu unvermeidbares Muss darstellt“.

Anschober: Risikobewusstsein muss wieder steigen

"Wir wollen eine zweite Welle mit aller Kraft vermeiden, denn die wäre gesundheitlich verheerend und hätte gravierend negative Folgen auf die Wirtschaftsentwicklung und die soziale Lage“, hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Aussendung vor einer Woche betont. "Ich bin sehr optimistisch, dass wir das schaffen, falls wir – Politik, Behörden und jeder einzelne – weiterhin konsequent handeln. Manche Bundesländer müssen bei den Testungen schneller werden, und auch das Risikobewusstsein muss bei einem Teil der Bevölkerung wieder steigen.“

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