Keine Gleichbehandlung bei Maskenpflicht
Schwangere Physiotherapeutinnen schlagen Alarm
Weil Physiotherapeutinnen und Hebammen bei Ausübung ihrer Tätigkeit eine FFP2-Schutzmaske tragen müssen, werden unselbständige Schwangere frühzeitig in den Mutterschutz geschickt. Ihre freiberuflichen Kolleginnen nicht. An eine Gleichstellung ist bis jetzt nicht gedacht. Nun liegt der Fall beim Volksanwalt.
ÖSTERREICH. Schwangere zählen ja per se nicht zur Corona-Risikogruppe. Das Arbeitsinspektorat hat die von der Regierung erlassene Regelung zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske für Physiotherapeutinnen allerdings als bedenklich eingestuft, wenn diese schwanger sind, weil Ungeborene Gefahr laufen, Sauerstoffunterversorgung zu erleiden. Das gilt auch für Logopädinnen, Ergotherapeutinnen und Hebammen. Daher wurden Schwangere von dieser Regelung ausgenommen, sie dürfen vorzeitig in den Mutterschutz gehen. Voraussetzung: Sie sind angestellt.
"Ich möchte mein Kind gesund zur Welt bringen"
All jene Physiotherapeutinnen, die freiberuflich arbeiten, müssen weiter arbeiten. Und zwar mit FFP2-Schutzmaske und so lange, wie es die gesetzlich erlaubte Frist vorsieht - bis acht Wochen vor Entbindungstermin.
Die werdende Mutter Beatrix Baumgarten, seit 20 Jahren arbeitet sie freiberuflich als Physiotherapeutin in ihrer eigenen Praxis, sowie viele ihrer Kolleginnen, sorgt sich um ihr Ungeborenes, weil die Maske während ihrer Arbeit ihre Atmung erschwere: "Ich möchte mein Kind gesund zur Welt bringen", sagt sie im Gespräch mit den Regionalmedien Austria (RMA). Die 41-Jährige sieht nicht ein, warum die Regelung einen Unterschied zwischen Angestellten und Nicht-Angestellten macht. "Ich zahle seit 20 Jahren meine Beiträge. Jetzt fühle ich mich im Regen stehen gelassen", so Baumgarten gegenüber den RMA.
Keiner fühlt sich zuständig
Auch Constance Schlegl, als Präsidentin von "Physio Austria" Standesvertreterin, sieht in der Regelung einen "eigenartigen Umgang mit der Problematik" durch die Politik . Man habe sich an die Gleichbehandlungskommission gewandt, die aber den Fall mit dem Hinweis ablehnt, dass es sich hierbei nicht um eine geschlechtliche Schlechterstellung handle. Auch die Sozialversicherung habe bereits abgewinkt. Das Gesundheitsministerium fühlt sich auf Anfrage nicht zuständig und verweist auf das Arbeitsministerium. Auf Anfrage gab es von dieser Seite noch keine Stellungnahme.
Jetzt ist die Causa beim Volksanwalt gelandet, der sich der Sache annimmt und mit der Sozialversicherung in Kontakt steht.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
3 Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.