Kommentar
Van der Bellen nach Sperrstunde im Schanigarten - wen juckt's?
Er ist draußen im Freien gesessen, hat die Abstandsregeln eingehalten, wahrscheinlich noch die eine oder andere Zigarette geraucht. Gefährdet hat er damit keinen. Und: Bundespräsident van der Bellen ist auch nur ein Mensch. Warum die Diskussion in eine falsche Richtung geht.
ÖSTERREICH. Er hat sich im Gastgarten eines Innenstadt-Lokals verplaudert und entschuldigte sich in aller Öffentlichkeit (via Twitter) dafür. Die Kritik an Alexander van der Bellen vonseiten der FPÖ (Wer mit einer solchen Selbstverständlichkeit auf die Verordnungen pfeife, gehe wohl davon aus, selbst über dem Gesetz zu stehen) ist nicht nachvollziehbar. Auch der Vergleich mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, dessen Ausflug ins Ländle durch einen euphorischen Schwall der Freude zu Unvorsichtigkeit und Verletzung von selbst aufgestellten Vorschriften führte, hinkt. Immerhin wurden dort, im Kleinwalsertal, die Abstandsregeln und Mund-Nasen-Schutz-Regel verletzt, was potentiell zu einer Gefahr für die Gesundheit Einzelner führen könnte.
Wohin steuern wir, wenn unsere Beamten nichts anderes zu tun haben, als Sperrstunden von ohnehin durch die Krise geschüttelte Gastronomen zu kontrollieren und Wirte und Gäste gleichermaßen zu schikanieren? Gäste, also Menschen, die nach Monaten der Isolation im Freien sitzen und mit Familie oder Freunden Zeit verbringen? Egal, ob es sich um einen "Normalbürger", oder den Herrn Bundespräsidenten handelt? Und das eine halbe Stunde länger, als offiziell "erlaubt"? Dieser Aspekt, dass man sich auf Steuerkosten lieber auf andere Dinge konzentriert, als sich um die Kontrolle von Sperrstunden zu kümmern und Wirten dafür Strafen von bis zu 30.000 Euro ins Fenster stellt, wäre eine Diskussion wert.
Denn Van der Bellen hat mit seinem Verhalten weder irgendjemanden gefährdet, noch geschadet. Im Gegenteil: Jeder Besuch beim Wirten, und sei es nur für einen Kaffee, ist derzeit wertvoller, als viele andere Maßnahmen.
Und übrigens, liebe FPÖ: Der Herr Bundespräsident hat die Vorschriften selbst nicht gemacht. Nicht zuletzt deswegen ist er der falsche Adressat.
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