Wien
Seit 1. November gilt die Winterreifen-Pflicht
Auch wenn die Temperaturen am Wochenende wieder steigen sollen, der Termin ist fix: Seit 1. November gilt in ganz Österreich die Winterreifen-Pflicht. Auch im schneearmen Wien.
WIEN. Seit 1. Jänner 2008 gilt in ganz Österreich die Winterreifen-Pflicht. Sie besagt, dass PKW und Leicht-LKW (Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) im Zeitraum zwischen 1. November und 15. April, bei winterlichen Fahrverhältnissen, mit dafür passenden Reifen ausgestattet sein müssen.
Bedeutet: Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Das Fahrzeug darf nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen abgebracht sind. Wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, müssen Schneeketten auf zumindest zwei Antriebsrädern angebracht sein. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass diese wirklich nur dann zur Verwendung kommen, wenn die Fahrbahn keinerlei Schaden nimmt.
Ausnahme dieser Regel: Geparkte Autos benötigen keine montierten Winterreifen. Die Pflicht beginnt mit Inbetriebnahme des Fahrzeuges.
Ohne Winterreifen wird gestraft
Herrschen auf den Straßen, wie oben beschrieben, winterliche Fahrverhältnisse und am Fahrzeug sind keine passenden Reifen montiert, drohen Strafen. Bei einfachen Verstößen wird eine Organstrafe in der Höhe von 35 Euro ausgestellt.
Kommt es jedoch zu einer Überprüfung auf Grund einer Gefährdung anderer im Straßenverkehr, kann die Strafe auf 5.000 Euro hoch schnellen. Auch hat die Polizei die Möglichkeit, das Fahrzeug abstellen zu lassen.
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