Erster Erfolg für den „Aktionsplan Sicheres Österreich“: 135 Festnahmen in einer Woche
923 Anzeigen, 141 Sicherstellungen und 135 Festanahmen: Die Ergebnisse der Aktion scharf der Polizei können sich sehen lassen.
WIEN. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) präsentierte gemeinsam mit Justizminister Wolfgang Brandstetter am 12. Mai den „Aktionsplan Sicheres Österreich“ mit neuen Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit. Bereits zwei Wochen später können die Minister beeindruckende Zahlen vorlegen.
Vom 20. bis 28. Mai waren über 100 Beamte rund um die Uhr in den Wiener "Hot Spots" von Handelskai bis Praterstern unterwegs und kontrollierten 3.470 Personen. Das stattliche Ergebnis: Es "regnete" 923 Anzeigen, 141 Sicherstellungen wurden durchgeführt und 135 Personen festgenommen. Laut Polizeisprecher Thomas Keiblinger lag bei vier Personen bereits ein offener Haftbefehl vor.
Aktion scharf entlang der U6
Da bei der Aktion der Kampf gegen die ausufernde Suchtmittelkriminalität auf den Straßen im Vordergrund stand, wurde natürlich auch bei den Drogenumschlagplätzen der U6-Stationen sowie in den U-Bahngarnituren selbst kontrolliert. "Es waren sehr viele Drogendelikte dabei", so Keiblinger zur bz. "Aber auch 51 Festnahmen aufgrund von Delikten nach dem Fremdenpolizei- bzw. Asylgesetz. Diese Delikte reichen von einem Verstoß gegen territoriale Begrenzung - also dass ein Asylwerber in Traiskirchen gemeldet ist und gar nicht nach Wien fahren darf - bis hin zu rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahren. Es werden von den 51 Festgenommenen sicher auch welche abgeschoben."
Eine Erleichterung im Kampf gegen die Drogenkriminalität erhofft sich Keiblinger von einer neuen Novelle des Drogengesetzes, die am Mittwoch, 1. Juni in Kraft tritt. "Bisher wurde der Besitz von Drogen, egal ob Heroin, Kokain oder Marihuana, vom Bezirksgericht verhandelt, da es darauf eine Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug gibt. Nur auf den erwerbsmäßigen Handel mit einem Einkommen von über 400 Euro steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Nur dann kann Untersuchungshaft verhängt werden - aber den erwerbsmäßige Handel müssen die Polizisten den Dealern erst einmal nachweisen! Das fällt auch unseren Zivilbeamten schwer, da meist nur ein Drogendeal beobachtet wird."
"Straßenbild wird sich ändern"
Laut der neuen Gesetzesnovelle kann bereits über den einmaligen Verkauf von Drogen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. "Wir rufen nach einer Festnahme beim Staatsanwalt an. Er verfügt entweder die Anzeige auf freiem Fuß oder eine Abgabe in den Arrest, also U-Haft bis zur Verhandlung", erklärt Keiblinger die tägliche Polizeiarbeit. "Da wir nun ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren haben, wird statt am Bezirksgericht am Landesgericht verhandelt. So besteht die Chance, über einen Dealer die Untersuchungshaft bis zur Gerichtsverhandlung zu verhängen."
Der Polizeisprecher ist von einer positiven Auswirkung für die Wiener überzeugt: "Das Straßenbild wird sich mit Sicherheit ändern! Die neue Novelle wird definitiv eine Abschreckung für die Dealer sein. Es könnte eine Zeit dauern, aber die Folgen der Verschärfung des Gesetzes werden auf jeden Fall positiv sein!"
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
2 Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.