Heinz Fischer wurde Ehrenbürger der Stadt Wien
Bundespräsident a.D. Heinz Fischer erhielt am Montag von Bürgermeister Michael Häupl die Ehrenbürgerurkunde.
WIEN. Die Stadt Wien hat einen Ehrenbürger mehr. Vor kurzem wurde Ex-Bundeskanzler Franz Vranitzky geehrt, heute war Bundespräsident a.D. Heinz Fischer dran. Bürgermeister Michael Häupl überreichte am Montag im Rahmen einer Laudatio die Ehrenbürgerurkunde.
Häupl dankte Fischer in seiner Begrüßung für seine jahrzehntelange Verbundenheit mit seiner Heimatstadt Wien, die er auch auf dem internationalen politischen Parkett immer wieder unter Beweise gestellt habe. Die Laudatio hielt Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny. Fischer sei das beste Beispiel dafür, dass Politik, Kultur und Volksverbundenheit keine Gegensätze darstellen müssen, so Nowotny.
"Wien ist eine Kulturstadt"
Heinz Fischer erzählte launige Anekdoten aus seinem langjährigen politischen Leben, beginnend mit seiner „Sozialisierung“ zur Sozialdemokratie als Gymnasiast. Bereits in dieser Zeit habe er zahlreiche Freundinnen und Freunde gefunden, wobei diese Freundschaften größtenteils immer noch bestünden. Er dankte für die hohe Auszeichnung durch die Stadt Wien und betonte, dass das letzte Jahrhundert der Wiener Stadtgeschichte für ihn besonders bedeutend sei. Wien sei eine Kulturstadt, eine soziale Stadt und eine Stadt mit enormer Lebensqualität, die immer wieder international gewürdigt werde, schloss Fischer.
Lebenslauf von Heinz Fischer
Heinz Fischer wurde 1938 in Graz geboren, die Familie übersiedelte aber bald nach Wien. Er studierte in Wien Rechtswissenschaften, habilitierte sich und erhielt 1993 den Berufstitel eines ordentlichen Universitätsprofessors. Schon während der Gymnasialzeit war er politisch für die Sozialdemokratie tätig. Er war Nationalratsabgeordneter und SPÖ-Klubobmann im Parlament. Von 1983 bis 1987 war Fischer Bundesminister für Wissenschaft und Forschung. 1990 wurde er Präsident des Nationalrats, und 2004 wurde er Bundespräsident. 2010 wurde er wieder gewählt. 2016 schied er nach zwei vollen Amtsperioden aus dieser Funktion aus.
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