Luxusgeschenke für Lehrer zum Schulschluss: Was ist erlaubt?
Am Freitag ist Schulschluss und in den Volksschulen werden Elternvertreter der Lehrerin ein schönes Abschiedsgeschenk überreichen. Doch Vorsicht: Sowohl die Überreichung als auch die Annahme eines kostspieligen Geschenkes kann unter Bestechung fallen!
WIEN. Der Schulschluss ist in Sicht. Ausgelaugte Schüler verabschieden sich von ihren Lehrerinnen in die wohlverdienten Sommerferien - jedoch ist es mit einer freundlichen Verabschiedung in den Volksschulen nicht getan. Meist sammeln die Elternvertreter einen beachtlichen Betrag für ein kollektives Geschenk für die Lehrkraft - die Palette reicht von Fotoalben über Schmuck bis hin zu einem Wellness-Kurzurlaub.
Woher der Wunsch nach Geschenken kommt, ist ungewiss. Zwar kann den Eltern bei gut gemeinten Abschiedsgeschenken keine Bestechung unterstellt werden, doch die Frage, ab wann Geschenke unter Korruption fallen, beschäftigt auch den Stadtschulrat.
Geschenke dürfen nur von geringem Wert sein
"Nach Rücksprache mit einem Schuljuristen kann ich definieren, dass mit der Einführung der Antikorruptionsbestimmungen im Strafgesetzbuch die Annahme von Vorteilen durch einen Amtsträger - und damit auch Lehrer - strafbar geworden ist", so Stadtschulratsprecher Matias Meissner. "Es dürfen nur solche Geschenke angenommen werden, die orts- oder landesüblich und von geringem Wert sind. Das gilt für Lehrer von öffentlichen Schulen genauso wie für die von privaten Schulen."
Kein gesetzliches Preislimit
Auch laut Bundesgesetz sind "orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert" keine Geschenke, die einen Vorteil mit sich bringen und können damit von den Lehrern ohne Bedenken angenommen werden. Welchen Preis "Geschenke von geringem Wert" jedoch tatsächlich haben, ist konkret nirgends festgelegt. "Eine genaue Zahl, wie teuer das Geschenk sein darf, gibt es nicht", so Johannes Idinger von der Lehrergewerkschaft. "Geschenke sind in landesüblicher Form erlaubt. Also ein Blumenstrauß oder eine kleine Anerkennung sind in Ordnung. Im Zweifel gebe ich den Rat, immer bei der Direktorin nachzufragen."
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