Sexistische Facebook-Nachrichten
Sigi Maurer wegen übler Nachrede schuldig gesprochen

Sigi Maurer wurde am Wiener Landesgericht zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, die sie an den Lokalbesitzer zahlen muss.
  • Sigi Maurer wurde am Wiener Landesgericht zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, die sie an den Lokalbesitzer zahlen muss.
  • hochgeladen von Elisabeth Schwenter

Im Prozess zwischen einem Craft-Beer-Geschäftsbesitzer und der ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten Sigi Maurer gibt es seit Dienstag, 9. Oktober 2018, ein Urteil.

WIEN. Die ehemalige Grüne Nationalratsabgeordnete Sigi Maurer ist am Dienstag wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Am zweiten Verhandlungstag um beleidigende und sexistische Nachrichten, die vom Facebook-Account eines Bierlokalbesitzers in der Josefstadt an Sigi Maurer verschickt wurden, gibt es nun ein Urteil: Keine Kreditschädigung aber üble Nachrede.

Maurer wurde zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, die sie an den Lokalbesitzer zahlen muss. Außerdem trägt Maurer die Kosten des Verfahrens. Maurers Anwältin, Maria Windhager, kündigte volle Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter: Kläger lügt, Maurer hat Sorgfaltspflicht verletzt

In seiner Urteilsbegründung sprach Richter Apostol davon, dass Maurer erreichen wollte, dass es zu einer Ächtung des Klägers komme. Maurer habe auch eine Sorgfaltspflicht, wenn sie über Twitter eine Behauptung erhebe. Allerdings, so der Richter, sei er überzeugt davon, dass der Kläger, also der Besitzer des Craft-Bier-Shops lüge. Dieser wollte entweder seine Tat verdecken oder wisse genau, wer es war.

Doch für Maurer habe die Beweisführung nicht ausgereicht. Man könne nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass der Besitzer des Ladens die Nachrichten verfasst hat. „Daher sind Sie wegen übler Nachrede schuldig, weil Sie diese wissentlich begangen haben“, so der Richter. „Dass das, was Ihnen angetan wurde, nicht strafbar ist, steht auf einem anderem Blatt.“

Doch Maurer habe eingestanden, dass sie das getwittert hat. Sie habe somit auch die Sorgfalt, wenn sie über Twitter eine Behauptung erhebe. Hier gelte eine journalistisch Sorgfalt - die Mindestanforderung wäre, dass sie bei der Gegenseite nachfragen hätte müssen.

Mildernd habe er das Motiv in das Urteil miteinbezogen, so der Richter zu Maurer: "Sie haben das aus einem achtenswerten Beweggrund gemacht. Sie haben aufgezeigt, was man sich gefallen lassen muss."

Schlag ins Gesicht für Opfer sexueller Gewalt

Das Urteil sorgte in diversen Foren auf Social Media für Entsetzen. „Der Richter hat aus dieser Verhandlung einen Indizienprozess um Beistriche und Rufzeichen gemacht", kommentierte etwa ein User im Standard Forum den Prozess. „Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer von sexueller Belästigung“, schrieb ein anderer.

Zur Sache
Der erste Prozesstag: Prozess gegen Sigi Maurer

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