Elektroroller
Strengere Regeln für E-Scooter
Ab Mitte April gelten neue Regeln für Betreiber und Benutzer von E-Scootern in Wien.
WIEN. Aktuell sind aufgrund der Ausgangsbeschränkungen weniger Elektroroller im Straßenverkehr unterwegs. Dennoch haben sie in der Vergangenheit immer wieder für Ärger gesorgt. Daher hat Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) ein Maßnahmenpaket geschnürt, welches Mitte April in Kraft treten wird.
Ab dann gilt ein Abstellverbot für Leihscooter auf Gehsteigen, die weniger als vier Meter breit sind. Weiters müssen die Roller am fahrbahnseitigen Gehsteigrand geparkt werden. Werden die Scooter regelwidrig abgestellt, haben die Anbieter an Werktagen zwischen 6 und 18 Uhr nur noch zwei statt vier Stunden Zeit, diese einzusammeln. Zwischen 18 und 6 Uhr und an Wochenenden müssen die Anbieter die E-Scooter innerhalb von sechs Stunden entfernen. Dabei dürfen sie in der Nacht nicht mehr mit dem akkustischen Ortungssignal getrackt werden.
Weniger Roller, gedrosselte Geschwindigkeit
Die maximale Stückzahl wurde auf 1.500 E-Roller pro Anbieter begrenzt. Diese müssen gleichmäßig in der Stadt verteilt werden. Außerdem werden die Verleiher verpflichtet, die E-Roller so zu modifizieren, dass sie in Begegnungs- und Fußgängerzonen automatisch die Geschwindigkeit drosseln. In Sperrgebieten – wie Märkte – soll das Fahren und Abstellen gar nicht möglich sein.
Aktuell gibt es sechs Unternehmen mit rund 6.000 Leihscootern in Wien, so das Büro von Verkehrsstadträtin Birgit Hebein. Aufgrund des Coronavirus und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen haben alle Betreiber – bis auf einen – Ihre Leihroller eingezogen. Aktuell sind rund 200 E-Scooter in Wien verfügbar.
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