Uber muss Betrieb in Wien einstellen
Gericht erteilt einstweilige Verfügung gegen die Taxi-App, weil die Mietwagenverordnung nicht eingehalten werde.
WIEN. Der Fahrdienstvermittler Uber muss ab heute alle Dienste in Wien einstellen. Grund ist eine Klage der Vermittlungszentrale Taxi 40100, der mit einer einstweiligen Verfügung vorläufig Recht gegeben wurde. "Der heutige Beschluss des Handelsgerichts erlaubt es uns nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten", heißt es in einem Statement. Man hoffe aber, die Prozesse so an die rechtliche Lage anzupassen, dass der Betrieb in den nächsten Tagen wieder aufgenommen werden kann.
Der Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung: Laut Wiener Mietwagenverordnung müssen Mietwagenfahrer - und solche sind die Uber-Fahrer rechtlich - nach jedem Auftrag wieder in ihre Zentrale zurückkehren, wo sie ihren nächsten Auftrag entgegennehmen. Durch die Steuerung durch die App entfällt dieser Weg natürlich, auch Zentrale gibt es für die Fahrer keine. So argumentiert die Vermittlungszentrale Taxi 40100, und das Handelsgericht hat sich dieser Sicht angeschlossen.
„Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts“, so Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Man werde nun alles tun, damit bald Rechtssicherheit hergestellt wird - der einstweiligen Verfügung folgt nun ein Gerichtsverfahren, bei dem die Frage um das rechtmäßige Verhalten von Uber endgültig geklärt wird.
"Etappensieg"
„Der Wettbewerbsverzerrung wurde ein Riegel vorgeschoben", sagt Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr der Wiener Wirtschaftskammer zu der Verfügung. Man werde in den nächsten Monaten weiter für faire Rahmenbedingungen kämpfen. Erst vor wenig mehr als einer Woche protestierten hunderte Taxler gegen die ihrer Meinung nach unfairen Wettbewerbsbedingungen gegenüber Uber.
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